Das Statut sowie die Geschäftsordnung der Steirischen Volkspartei in aktueller Fassung.
Novellierung der Steirischen Gemeindeordnung auf den Weg gebracht
Die Novelle bringt einige Neuerungen mit sich. Einerseits wird es Erleichterungen in der Gemeindeverwaltung mit größerer Transparenz geben sowie einige Anpassungen der Gemeindeordnung an die realen Bedürfnisse der Praxis in den Gemeinden. Andererseits bringt die Novellierung eine Beschränkung von riskanten Finanzgeschäften mit sich.
Zusätzlich werden Rechtsgrundlagen für die Übertragung von öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats im Internet geschaffen und die Neuregelung der Vorgaben für Verhandlungsschriften von Gemeinderat, Vorstand und Ausschüssen ermöglicht. Die Wiedereinführung der Funktion des Ortsvorstehers und der Wegfall der Funktion des Ortsteilbürgermeisters sind vorgesehen, da dies zum Teil zu Verwirrung aufgrund der Begrifflichkeiten geführt hat.
Die schnellstmögliche Beschlussfassung ist notwendig, damit die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Gemeinden rechtzeitig entsprechend für die Umsetzung der neuen Haushaltsregeln geschult werden können. Auch die EDV-Änderungen benötigen eine entsprechende Vorlaufzeit, damit die Voranschläge für 2020 fristgerecht richtig erstellt werden können. Die Novellierung der Steirischen Gemeindeordnung soll im nächsten Landtag am 12. Februar 2019 beschlossen werden.



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