Weitere Themen der März-Plenarwoche

Digitalisierung

Die fortschreitende Digitalisierung ist ein zentrales Thema, welches wir als Volkspartei in Österreich vorantreiben. In der letzten Plenarwoche konnten wir zwei wichtige Beschlüsse dazu fassen. Erstens eine umfassende Zivilverfahrensnovelle mit Schwerpunkt auf die digitale Aktenführung. Dabei werden die verfahrensrechtlichen Vorgaben und Abläufe grundsätzlich nicht verändert, dafür wird die digitale Aktenführung ausgebaut.

Zweitens mit der Umsetzung des 8-Punkte-Plan zur Digitalisierung der Schulen. Das Bundesgesetz zur Finanzierung der Digitalisierung des Schulunterrichts ist ein wichtiger Teil dieses Vorhabens und sieht die Möglichkeit zur Befreiung der Erziehungsberechtigten vom zu bezahlenden Eigenanteil des digitalen Endgerätes vor. Das erste Jahr des Vollzuges hat gezeigt, dass die Befreiungstatbestände einer Ergänzung in einigen Details bedürfen. Zusätzlich zur Befreiung von der Rundfunkgebühr sollen nun unter anderem Kostenbefreiungen im Rahmen des Ökostromgesetzes und des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes als Befreiungsgründe gelten. Diese Erweiterung ist ein wichtiger Beitrag für mehr Chancengleichheit im digitalen Bereich.

Sicherheitszonen vor Krankenhäuser

Die letzten Monate der COVID-19-Pandemie haben eine Tendenz zur Radikalisierung öffentlicher Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen erkennen lassen. Corona- Maßnahmengegner rufen – insbesondere in sozialen Netzwerken – zu Aktionen vor Krankenanstalten auf, um gegen die Regierung und ihre Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung zu protestieren. Im Zuge dieser Protestaktionen kam es bereits zu zahlreichen Vorfällen, bei denen Corona-Maßnahmengegner den Zugang bzw. die Zufahrt zu Gesundheitseinrichtungen behindert bzw. blockiert haben. Solche Verhaltensweisen können zu einer Störung des Betriebes bzw. der Funktionsfähigkeit einer Gesundheitseinrichtung führen und stellen dadurch auch eine massive Gefahr für die Gesundheit der Patientinnen und Patienten dar. Damit im Anlassfall ein geeignetes sicherheitspolizeiliches Instrument zur Verfügung steht, wird durch die gegenständliche Änderung eine Erweiterung der Regelung der Schutzzone für jene Gesundheitseinrichtungen vorgenommen, die zur kritischen Infrastruktur zählen.

Weiterentwicklung des Familienbeihilfenverfahrens FABIAN

Vor einem Jahr – im März 2021 – wurde die Antragsbearbeitung und Ausbezahlung der Familienbeihilfe modernisiert. Das Familienbeihilfeverfahren FABIAN entstand. Das Verfahren gewährleistet den reibungslosen Vollzug für aktuell 1.150.000 Antragstellende und 1.900.000 Kinder.

Bereits im Dezember 2021 wurde die gesetzliche Grundlage für die digitale Weiterentwicklung von FABIAN für die Daten von Studierenden geschaffen und beschlossen. Damit wird die Familienbeihilfe auch vier Monate nach Abschluss der Schulausbildung gewährt und garantiert somit, dass eine durchgehende Auszahlung bis zu einem möglichen Studienbeginn bzw. Berufsausbildung stattfindet.

Mit der in der letzten Plenarwoche beschlossenen Novelle wird die gesetzliche Grundlage für die automatisierte Übermittlung von Daten von Schülerinnen, Schülern und Lehrlingen geschaffen. Durch das Einspielen beihilfenrelevanter Daten von Schülerinnen, Schülern und Lehrlingen können zukünftig rasch und unbürokratisch wichtige Informationen für den Erhalt der Familienbeihilfe automatisiert zwischen den einzelnen Behörden und Institutionen weitergegeben werden. Es ist nicht mehr notwendig, dass Beihilfenbezieher ihre Unterlagen, wie z.B. Suchulbesuchsbestätigung oder Unterlagen betreffend des Lehrverhältnis, für den Beihilfenanspruch vorlegen. Damit wird der Prozess der Gewährung der Familienbeihilfe für die Familien in unserem Land vereinfacht und entlastet diese durch weniger Bürokratie.