Maßnahmen gegen die Teuerung

Im Februar ist die Inflation auf 5,9 % gestiegen und hat damit den höchsten Wert seit August 1984 erreicht. In den Bereichen Verkehr sowie Wohnung, Wasser und Energie sind die Preise überproportional gestiegen. Um den Menschen in unserem Land und den besonders vom Preisanstieg betroffenen Personen zu helfen, hat die Regierung mit Bundeskanzler Karl Nehammer ein 2 Milliarden schweres Paket gegen die Teuerung geschnürt.

Dabei wurden einerseits kurzfristige Maßnahmen gesetzt um den Menschen rasch und unkompliziert unter die Arme zu greifen. Anderseits auch gezielt langfristige Maßnahmen gesetzt. Die Maßnahmen entlasten gezielt die betroffenen Menschen.

Maßnahmen gegen die Teuerung

Mit dem Aussetzen der Ökostrom-Pauschale und dem Entfall des Ökostorm-Förderbeitrags für 2022 wird der Strompreis reduziert. Dadurch erspart sich jeder Haushalt im Schnitt 90 bis 100 Euro.

Eine wichtige Entlastung für Haushalte bis zur ein- bzw. zweifachen ASVG-Höchstbeitragsgrundlage ist der Energiekostenausgleich in Höhe von 150 Euro. Jeder Haushalt erhält einen Gutschein zugeschickt. Dieser Gutschein kann bei einer zentralen Stelle eingelöst werden und wird automatisch bei der Jahresabrechnung zum Abzug gebracht.

Arbeitslose, Mindestsicherungs-, Ausgleichszulagen- und Studienbeihilfebezieherinnen und –bezieher sind besonders von der Teuerung betroffen. Für diese Gruppen gibt es einen zusätzlichen Teuerungsausgleich . Sie erhalten zusätzlich 150 Euro. Damit werden die gestiegenen Lebenserhaltungskosten kompensiert. Gemeinsam mit der bereits beschlossenen Einmalzahlung von 150 Euro werden die betroffenen Menschen insgesamt mit 300 Euro unterstützt.

Fast jeder Autofahrer hat in den letzten Tagen beim Tanken die Preiserhöhung an der Zapfsäule persönlich gespürt. Um hier diejenige zu entlasten, die aktiv auf das Auto angewiesen wird, wird das Pendlerpauschale um 50 % erhöht sowie der Pendlereuro bis 30.Juni 2023 vervierfacht. Pendler, die keine Einkommenssteuer bezahlen, erhalten einmalig einen negativsteuerfähigen Betrag von 100 Euro.

Gleichzeitig werden noch heuer 150 Millionen Euro für Preissenkungen im öffentlichen Verkehr sowie zur Angebotserweiterung zur Verfügung gestellt. Dadurch soll ein größerer Anreiz geschaffen werden, auf den öffentlichen Verkehr umzusteigen.

Die Gas- und Strompreise sind stark gestiegen. Um hier die Menschen und die Unternehmen aktiv zu unterstützen werden die spezifischen Energieabgaben (Erdgasabgabe und Elektrizitätsabgabe) um rund 90 % bis 30. Juni 2023 gesenkt. Dies entspricht einer Entlastung von rund 900 Millionen Euro.

Ebenso wird es einen Ausgleich für die steigenden Energiekosten im öffentlichen Verkehr zur Verhinderung von Preissteigerungen geben. Hierunter fällt unter anderem die Schülerfreifahrt. Eine wichtige Unterstützung für die Schülertransportunternehmen.

 

Entlastungen die Ankommen – eine Beispielrechnung:

Großes/ Kleines Pendlerpauschale: In einem Haushalt pendeln beide Personen in die Arbeit (und zurück) und haben Anspruch auf ein großes Pendlerpauschale zwischen 40-60 km (Pendelweg 50km, monatliches Bruttoeinkommen 2.800 Euro) bzw. auf ein kleines Pendlerpauschale (Pendelweg 30km, monatliches Bruttoeinkommen 1.000 Euro).

 

 Monatliches Bruttoeinkommen 2.800 Euro 1.000 Euro
Pendlerpauschale und Pendlereuro alt 1.058 Euro 200 Euro
Pendlerpauschale und Pendlereuro neu 1.966 Euro 300 Euro
Entlastung 908 Euro 100 Euro