Gezielte Entlastungen mit Ökosozialer Steuerreform

Die Idee der ökosozialen Marktwirtschaft wurde von Vizekanzler a.D. Josef Riegler geboren. In den letzten 30 Jahren hat sich unsere Marktwirtschaft schrittweise transformiert. Ein weiterer wichtiger Schritt zu einer vertieften ökosozialen Marktwirtschaft wurde nun mit dem Beschluss der ökosozialen Steuerreform gesetzt. Der Ausgleich von ökologischen, ökonomischen und sozialen Interessen steht dabei im Vordergrund. Die ökosoziale Steuerreform bringt gezielte Entlastungen für Familien, ArbeitnehmerInnen und UnternehmerInnen.

Erster Teil im Jahr 2022

Entlastung der LeistungsträgerInnen

Ab 1. Juli 2022 wird die 2. Einkommenssteuerstufe von 35 auf 30 % gesenkt. Gerade für die vielen LeistungsträgerInnen in unserer Gesellschaft eine deutliche Entlastung. Für das Jahr 2022 herrscht rückwirkend ein Mischsteuersatz von 32,5 %. Ebenso wird die Rückerstattung der SV rückwirkend ab Anfang 2021 erhöht. Ein Mitarbeiter-Beteiligungsmodell wird eingeführt, mit dem ArbeitnehmerInnen mit bis zu 3.000 Euro profitieren können.

Unterstützung für Familien

Der Familienbonus ist eine wichtige Errungenschaft für die Familien. Dieser wird ab 1. Juli 2022 von 1.500 auf 2.000 Euro pro Kind und Jahr erhöht. Für Kinder ab dem 18. Geburtstag wird der Familienbonus von 500 auf 650 Euro pro Jahr erhöht. Durch diese Erhöhung profitieren Kinder und Familien. Ebenfalls wird der Kindermehrbetrag von 250 Euro auf 450 Euro angehoben. Damit werden Alleinerziehende oder AlleinverdienerInnen, welche keine Einkommenssteuerzahlen, entscheidend entlastet.

Ökologisierung des Steuersystems und regionaler Klimabonus

Die Ökologisierung des Steuersystems ist zukunftsweisend und die Umstellung auf ein ökosoziales Steuersystem ist essenziell dafür. Ein Schritt dabei ist die Einführung der CO2-Bepreisung in Höhe von 30 Euro pro Tonne ab Juli 2022. Im gleichen Schritt wird der regionale Klimabonus in vier Stufen (100 Euro, 133 Euro, 167 Euro, 200 Euro) eingeführt. Dabei gilt eine Staffelung, mit der untersten Stufe für den urbanen Raum, bis hin zur höchsten Stufe für den ländlichen Raum. Für Kinder gibt es einen Aufschlag von 50 % auf den regionalen Klimabonus. Gerade für den ländlichen Raum und für die vielen PendlerInnen, die auf einen PKW angewiesen sind, ist dieser gestaffelte Klimabonus eine entlastende Ausgleichsmaßnahmen.

Weitere Maßnahmen in den nächsten Jahren

Weitere Entlastung der ArbeitnehmerInnen ab 2023

Im Jahr 2023 kommt es zu weiteren wichtigen Entlastungen für die arbeitenden Menschen in unserem Land. Mit 1. Juli 2023 wird die 3. Einkommenssteuerstufe von 42 auf 40 Prozent gesenkt. Für das Jahr 2023 gilt ein Mischsteuersatz von 41 %.

Stärkung des Wirtschaftsstandortes

Die Unternehmerinnen und Unternehmer sind in Österreich wesentliche Innovationstreiber. Im Rahmen der ökosozialen Steuerreform kommt es zu Erleichterungen und Entlastungen für Unternehmen, um gezielt unseren Wirtschaftsstandort zu stärken. So wird die KÖSt. Stufenweise gesenkt. Im Jahr 2023 von 25 auf 24 % und im Jahr 2024 auf 23 %. Der Gewinnfreibetrag wird von 13 auf 15 % angehoben und die Wertgrenze für Geringwertige Wirtschaftsgüter wird von 800 auf 1000 Euro angehoben. Auch die ökosoziale Komponente fließt in die Stärkung des Wirtschaftsstandortes mit ein. So wird durch den Investitionsfreibetrag ab 2023 10% bzw. 15% bei Investitionen im Bereich der Ökologisierung als Betriebsausgabe geltend gemacht werden können. Ebenso kommt eine Härtefallregelung für besonders CO2-intensive Unternehmen. Damit soll eine Abwanderung von Unternehmen durch die CO2-Bepreisung verhindert werden.

Förderung der Bäuerinnen und Bauern

Die Bäuerinnen und Bauern leisten einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft. Sie produzieren nicht nur ausgezeichnete Produkte in TOP-Qualität, sondern sie sind auch wesentlich für die Gestaltung unserer heimischen Kulturlandschaft verantwortlich. Als Ausgleichsmaßnahme zur CO2-Bepreisung wird der pauschalierte Agrardiesel wieder eingeführt. Für die Mehrkosten aus der Verwendung von Diesel in der Land- und Forstwirtschaft erfolgt eine pauschale Entlastung pro Hektar in Abhängigkeit von der Art der bewirtschafteten Fläche. Um den Ausbau der erneuerbaren Energieträger zu verbessern und das Ziel bis 2030 auf 100 % Strom aus erneuerbaren Energieträgern zu erreichen, wird ein Sonderinvestitionsprogramm für energieautarke Bauernhöfe von 25 Millionen Euro pro Jahr aufgelegt.