Aus dem Parlament – Telekommunikationsgesetz und Covid-Maßnahmen

Telekommunikationsgesetz 2021 beschlossen – Breitbandausbau wird beschleunigt

Das neue Telekommunikationsgesetz stellt wichtige Weichen für den Ausbau von Breitband und Mobilfunknetzen. Wettbewerbsrechtliche Vereinfachungen sollen Kooperationen zwischen Betreibern und von Ko-Investitionen im Netzausbau fördern. Damit wird ein weiterer wichtiger Schritt in der Digitalisierung gesetzt. Der Netzausbau ist gerade im ländlichen Raum eine notwendige Maßnahme, um zukunftsfit zu werden. Ebenso wird damit die Wettbewerbsfähigkeit des ländlichen Raumes erhöht. Ein Vorteil für die Landwirtinnen und Landwirte, Unternehmerinnen und Unternehmer und alle Menschen im ländlichen Raum und unserer Region. Ein zweiter Teil des Telekommunikationsgesetzes sieht die Umsetzung eines europaweit einheitlichen öffentlichen Warnsystems für Krisen vor. In Zukunft gibt es bei der Notrufnummer 112 die Möglichkeit für einen textbasierten Notruf. Weiters wird der Wechsel des Internetanbieters erleichtert.

Verlängerung von Covid-Maßnahmen

Die Coronakrise begleitet uns bereits seit mehr als 1 ½ Jahren. Die größte Gesundheitskrise in der zweiten Republik konnten wir, dank der Unterstützung der Bevölkerung, bisher sehr gut bewältigen. Mit der Impfung gibt es eine gute Möglichkeit, um sich vor einer Erkrankung zu schützen. Da die Impfquote in Österreich leider noch zu niedrig ist, ist es notwendig gewisse Maßnahmen zu verlängern. So wurden im Rahmen des letzten Plenartages beschlossen, dass unter anderem die Beitragsbefreiung für Aufwandsentschädigung für freiwillige Helfer verlängert wird. Ebenso ist die Rezeptausstellung ohne Arztbesuch bis Ende März 2022 weiter möglich.