Novelle zur Geschäftsordnung des Landtages

Die Novelle zur Geschäftsordnung des Landtages wurde mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, FPÖ und Neos beschlossen, KPÖ und Grüne stimmten dagegen. Die Novelle ermöglicht nun die Video-Zuschaltung von Rechnungshof, Landesrechnungshof,  Volksanwaltschaft sowie Auskunftspersonen zu den Sitzungen der Ausschüsse. Im Landtag selbst gibt es eine Neuregelung der Redezeiten, die sich nach dem Umfang der Tagesordnung richtet und eine den Mandatsverhältnissen entsprechende Aufteilung ermöglicht. Petitionen an den Landtag können in Zukunft auch digital eingebracht und unterstützt werden. Für eine qualifizierte Petition braucht es die Unterschriften von 0,15% der Wahlberechtigten, das sind ca. 1500 Personen zum Stichtag der letzten Landtagswahl. Jugendlandtag und SchülerInnenparlament wurden nunmehr auch gesetzlich verankert. Die demokratischen Prinzipien wurden mit dieser Novelle also keinesfalls eingeschränkt, sondern eindeutig gestärkt.