Konjunkturpaket – Entlastungsmaßnahmen

Entlastungsmaßnahmen

  • Senkung der ersten Tarifstufe
    • Die Senkung des Eingangssteuersatz von 25 % auf 20 % wird vorgezogen und bereits mit 1. Jänner 2020 wirksam werden. Für die bereits versteuerten Gehälter wird eine entsprechende Rückerstattung spätestens im September erfolgen. Damit werden Bürgerinnen und Bürger in Höhe von 1,6 Milliarden Euro pro Jahr entlastet.
  • Erhöhung der SV-Rückerstattung (Negativsteuer)
    • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die keine Stuern zahlen werden durch eine Erhöhung der Sozialversicherungs-Erstattung mit bis zu 100 Euro entlastet. Dies gilt rückwirkend ab dem 1. Jänner 2020.
  • Verlängerung des 55 % Steuersatz
    • Der Höchststeuersatz von 55 % wird um weitere 5 Jahre bis 2025 verlängergt.
  • Land- und Forstwirtschaft
    • Die Land- und Forstwirtschaft wird durch Maßnahmen in der Sozialversicherung und im Bereich der Steuern im Ausmaß von rund 60 Millionen Euro entlastet.
  • Kinderbonus
    • Im September wird für jedes Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird, ein zusätzlicher Bonus in Höhe von 360 Euro ausbezahlt
  • Arbeitslosenunterstützung
    • Arbeitslose erhalten im September einmalig zusätzlich zum Arbeitslosengeld eine Unterstützung in Höhe von 450 Euro.