Neues aus dem Landtag

Aktuelle Stunde zur Zukunft der Almwirtschaft – „Haftungsfragen sind so schnell wie möglich zu klären!“

Auf Antrag der Abgeordneten der Steirischen Volkspartei wurde im Zuge der Landtagssitzung am 12. März 2019 eine Aktuelle Stunde abgehalten. Thema war das Urteil gegen einen Tiroler Bauern, der in erster Instanz zu einer Geldstrafe von knapp einer halben Million Euro verurteilt wurde, nachdem eine Touristin im Jahr 2014 bei einem tragischen Unfall mit einer Kuh auf seiner Alm starb, und unter den steirischen Bergbäuerinnen und Bergbauern für starke Verunsicherung sorgt. Natürlich ist die derzeitige Diskussion über die Zukunft der Almwirtschaft traurigen Umständen geschuldet. Festzuhalten ist allerdings auch, dass dies ein Einzelfall war und es sehr wichtig ist, den Almbäuerinnen und Almbauern die Sicherheit zurückzugeben, sich nicht um ihre Existenz fürchten zu müssen, nur, weil sie ihrer Arbeit nachgehen.

Besonders im Fokus steht für die ÖVP-Abgeordneten die Eigenverantwortung. Touristinnen und Touristen sollen sich auf Almen, Wegen und im Wald sicher bewegen können. Das ist ein breiter Spagat, der durch eine Haftpflichtversicherung alleine nicht zu klären ist. Daher plädieren wir entschieden für Eigenverantwortung. Die Haftungsfragen sind ebenfalls so schnell wie möglich zu klären. Ein Abwälzen auf die Versicherung kann keine Lösung sein!

Wir begrüßen den Aktionsplan für sichere Almen der Bundesregierung, der unter anderem mit einem Verhaltenscodex für die Nutzung der Almen genau in diese Kerbe schlägt. Die Almwirtschaft hat eine große Bedeutung für den heimischen Tourismus. Sie trägt wesentlich dazu bei, dass wir uns erfolgreich als Ganzjahres-Destination positionieren können.

 

Steiermärkisches Brexit-Begleitgesetz einstimmig beschlossen

Weiters wurde das Steiermärkische Brexit-Begleitgesetz einstimmig beschlossen. Durch diese gesetzliche Maßnahme soll britischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern, die bereits in der Steiermark leben oder aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit dem Landesrecht unterliegen, zeitlich befristet weiterhin eine Gleichstellung mit Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern zuerkannt werden. Ohne Begleitregelung würden britische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger ab dem Brexit als Drittstaatsangehörige gelten, denen weniger Rechte als Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern zugestanden werden.

Durch diese Regelung sollen insbesondere Härtefälle für britische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger vermieden werden.

Bei einem Referendum sprach sich eine Mehrheit der Bevölkerung des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland für den Brexit aus. Sofern nicht eine Verlängerung der Frist beschlossen wird, scheidet Großbritannien mit 29. März 2019 aus der Europäischen Union aus. Gegenstand der Verhandlungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU war ein geregelter Austritt auf Basis eines Austrittabkommens, das die künftigen Beziehungen regelt. Die Annahme dieses Abkommens ist gegenwärtig äußerst unsicher, daher müssen auf Landesebene Vorkehrungen für einen abkommenslosen Austritt des Vereinigten Königreichs getroffen werden.

 

Bericht über die Wissenschafts- und Forschungsförderung des Landes Steiermark

Im biennalen Rhythmus wird von der Landesregierung ein Bericht über die Wissenschafts- und Forschungsförderungen des Landes Steiermark im Gesamtkontext mit den vielfältigen Aktivitäten im steirischen Wissenschafts- und Forschungsraum verfasst und dem Landtag Steiermark vorgelegt.

Der Wissenschaftsbericht macht die hervorragende Position der Steiermark auf den Gebieten Wissenschaft, Forschung und Entwicklung sichtbar. Mit einer F&E-Quote von über 5 % liegt die Steiermark weiterhin klar an der Spitze der österreichischen Bundesländer und hat sich im europäischen Vergleich unter den absoluten Topregionen etabliert. Die vielfältige Exzellenz und die beeindruckende Breite der steirischen Forschungslandschaft sowie die erzeugten Wechselwirkungen werden im vorliegenden Wissenschaftsbericht 2016-2017 dargestellt.

Um die internationale Sichtbarkeit des Wissenschaftsstandortes Steiermark zu erhöhen, ist der Wissenschaftsbericht in einer deutschen und in einer englischen Fassung verfügbar.

 

Änderungen im Steiermärkischen Kinderbildungs- und –betreuungs-gesetz beschlossen

Gemäß Art. 23 der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2018/19 bis 2021/22 sind die zur Durchführung dieser Vereinbarung notwendigen landesgesetzlichen Regelungen bis längstens 15. März 2019 in Kraft zu setzen. Die vorliegende Novelle dient der Umsetzung dieser Vereinbarung und umfasst mehrere Maßnahmen. Unter anderem wird die verpflichtende Durchführung von Sprachstandsfeststellungen und Sprachförderungen in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen festgeschrieben. Weiters wird ein Verbot des Tragens weltanschaulicher oder religiös geprägter Bekleidung, die mit einer Verhüllung des Hauptes verbunden ist, für Kinder bis zum Schuleintritt in allen Kinderbetreuungseinrichtungen eingeführt. Dazu werden entsprechende Maßnahmen gesetzt, um Verstöße gegen ein solches Verbot gegenüber den Erziehungsberechtigten zu sanktionieren. Darüber hinaus werden Regelungen geschaffen, die es dem Land ermöglichen, die erforderlichen Daten zur Vollziehung der Vereinbarung Elementarpädagogik unter Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen zur Verfügung zu stellen, um insbesondere zu ermöglichen, dass die Kinderbetreuungseinrichtungen bestimmte Daten zur Sprachstandsfeststellung und zur Sprachförderung auf Anfrage an die besuchten Schulen zu liefern haben. Die Anpassung der Höhe der Verwaltungsstrafen gegen die Erziehungsberechtigten wegen Verletzung der Besuchspflicht an die Höhe der Verwaltungsstrafen für Schulpflichtverletzungen wird ebenfalls festgeschrieben.