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Themen der April-Plenarwoche

Weitere Maßnahmen gegen die Teuerung

Wie bereits im März waren auch im April die Inflation und die damit verbundenen steigenden Kosten in vielen Lebensbereichen, die die Bürgerinnen und Bürger täglich spüren, ein bestimmendes Thema im Nationalrat. Wichtig zu erwähnen ist, dass die steigenden Preise und die hohe Inflation kein österreichisches sondern ein weltweites Phänomen sind, da kein Staat auf der Welt die Auswirkungen einer Pandemie und eines Krieges zur Gänze kompensieren kann.

Allerdings gibt kein anderes Land in Europa, das in den vergangenen Monaten so viele Entlastungsmaßnahmen gesetzt hat, wie Österreich. Die Regierung hat gehandelt und mit unter anderem dem Teuerungsausgleich, dem Energiekostenausgleich, den Pendlerentlastungen und der Steuerreform rasche und treffsichere Maßnahmen in Milliardenhöhe beschlossen, um der Teuerung entgegenzuwirken. Eine durchschnittliche Familie (zwei Elternteile, zwei Kinder) wird dadurch beispielsweise in den Jahren 2022 und 2023 jeweils im Schnitt um 2.500 Euro entlastet! Aber auch Alleinerzieherinnen und Alleinerzieher werden selbstverständlich nicht vergessen: So wird beispielsweise eine Alleinerzieherin mit einem 5-jährigen Kind, die Unterhalt bezieht und ein Netto-Einkommen von 1544€ pro Monat hat, mit 704€ pro Jahr entlastet. Das Ziel ist klar: Niemand darf auf der Strecke bleiben und die steigenden Preise müssen bestmöglich abgefedert werden! Einige Maßnahmen der ökosozialen Steuerreform im Detail:

>> Ab 1. Juli 2022 wird die 2. Einkommenssteuerstufe von 35 auf 30 Prozent gesenkt.

>> Ab Juli 2023 wird die 3. Einkommensteuerstufe von 42% auf 40% gesenkt.

>> Für das gesamte Jahr 2022 herrscht rückwirkend der Mischsteuersatz von 32,5% und von ab 1. Jänner 2023 41%.

>> Erhöhung des Familienbonus von 1.500 auf 2.000 Euro pro Kind und Jahr ab 1. Juli 2022. Für Kinder ab dem 18. Geburtstag wird der Familienbonus von 500 auf 650 Euro pro Jahr erhöht.

>> Der Kindermehrbetrag wird von 250 auf 450 Euro angehoben.

>> Insgesamt zahlen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Pensionistinnen und Pensionisten bis zu 1230 Euro pro Jahr weniger Steuern.

Ausbau der strategischen Gasreserve

Der furchtbare Krieg in der Ukraine hat uns, neben schier unfassbarem menschlichen Leid, auch schmerzlich vor Augen geführt, wie abhängig wir von russischen Energieexporten in unser Land sind. Am 27. April hat Russland nun angekündigt Polen und Bulgarien, trotz aufrechter Verträge, nicht mehr mit Gas zu beliefern. Das verdeutlicht zusätzlich, dass wir in unsicheren Zeiten leben und es deshalb besonders wichtig ist, Vorsorge für den Ernstfall zu treffen und die nötigen Mittel dafür bereitzustellen.

Eines ist völlig klar: In Österreich darf kein einziger Heizkörper kalt bleiben! Deshalb wurde bereits damit begonnen, strategische Gasreserven anzulegen, um eine kurzfristige Versorgung garantieren zu können. Beim Ministerrat am 28.04. hat sich die Bundesregierung außerdem darauf verständigt, weitere 1,6 Milliarden Euro für die Schaffung einer strategischen Gasreserve bereitzustellen und zudem 5 Milliarden Euro als Überschreitungsermächtigung für absolute Notfälle vorzusehen. Damit stehen insgesamt 6,6 Milliarden Euro zur Verfügung um Versorgungssicherheit zu gewährleisten! Außerdem ist der Umstieg auf erneuerbare Energien bereits voll im Gange.

Reform des Parteienfinanzierungsgesetzes

Um Transparenz in das viel diskutierte Thema der Parteienfinanzierung zu bringen, wird sich der Verfassungsausschuss, auf Initiative der Bundesregierung hin, mit einem Entwurf zur Reform des Parteienfinanzierungsgesetzes befassen. Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf zu wissen, dass Steuergeld nicht missbräuchlich verwendet wird. Deshalb ist unter anderem geplant, dass der Rechnungshof bei begründetem Verdacht Einsicht in die Belege der Parteien erhalten soll. Außerdem ist in dem Entwurf ein eigener Wahlwerbungsbericht vorgesehen, der Wahlkampfkosten transparent aufschlüsseln soll. So kann zeitnah nach der Wahl nachvollzogen werden, welche Partei wie viel für den Wahlkampf ausgegeben hat und vor allem auch wofür. Zusätzlich sollen Maßnahmen gesetzt werden um Inseratenkorruption zu verhindern:

Einerseits werden die Ausweispflichten für Inserateneinnahmen durch Anzeigen in Parteizeitungen verschärft. Zukünftig ist bei jedem Inserat ab € 2.500,- der Name des Inserenten und das Medium, in dem das Inserat erschienen ist anzugeben. Zudem werden nicht nur mehr Inserateneinnahmen aus Parteizeitungen, sondern auch aus Medien von nahestehenden Organisationen und Personenkomitees erfasst. Andererseits gibt es in Wahlkampfzeiten eine strenge Impressumspflicht für politische Inserate und bei jeder entgeltlichen Einschaltung mit Politikbezug ist anzugeben, wer das Inserat finanziert hat, unabhängig davon ob es von einer Partei stammt.

Nachbesserung beim Sozialhilfegesetz

Die Bundesregierung hat ein Paket geschnürt, um diverse Härtefälle bei der Sozialhilfe zu beseitigen. Profitieren können etwa pflegende Angehörige, Arbeitnehmer mit sehr geringen Einkommen oder Menschen aus betreuten Wohneinrichtungen. Frauenhäuser und Obdachloseneinrichtungen müssen nicht mehr wie ein gemeinsamer Haushalt behandelt werden, was den individuellen Bezug erhöht. Das Pflegegeld wird nicht mehr nur bei der pflegebedürftigen Person, sondern auch bei deren Angehörigen nicht angerechnet. Die entsprechenden Neuerungen wurde am 28.04. im Nationalrat als Initiativantrag eingebracht und wird noch vor dem Sommer beschlossen.

Herzlichst

Ihr Nationalratsabgeordneter Bgm. Christoph Stark