Parlamentsnews

Grüner Pass

Mit dem Beschluss der Novelle des Epidemiegesetzes sowie des Covid-19-Maßnahmengesetzes werden unter anderem die Weichen für den sogenannten „grünen Pass“ gestellt. Damit werden eine Impfung, ein Antikörpertest, eine bewältigte Infektion sowie ein negativer Antigen-/PCR-Test gleichwertig als Eintrittstests oder bei Reisen Gültigkeit haben. Mit dieser Gleichstellung soll in Zukunft ein einfacher Zugang für geimpfte und nichtgeimpfte Personen zu Dienstleistungen, Kultur, Sport und Gastronomie ermöglicht werden. Voraussetzung dafür sind weitere Öffnungsschritte, die nach Ostern nicht nur auf der 7-Tages-Inzidenz basiert, sondern ebenfalls die Durchimpfungsrate der älteren Personen berücksichtigt. Der Grüne Pass soll ab Ende April als App oder als haptischer Pass zur Verfügung stehen. In diesem Pass werden ebenfalls die Testergebnisse berücksichtigt.

Umsetzung des Klima-Tickets

Die Förderung und der Ausbau des öffentlichen Verkehrs ist ein wichtiger Schritt bei der Bekämpfung des Klimawandels. Mit der Schaffung der gesetzlichen Grundlage für das Klimaticket ist ein wichtiger Meilenstein gesetzt worden. Ein zentraler Punkt dabei ist das Gesetz zur Errichtung der One- Mobility GmbH. Mithilfe dieser Gesellschafft soll ein diskriminierungsfreier Vertrieb der Klimatickets ermöglicht werden. Entscheidend um Personen zum Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel zu bringen ist der Ausbau im ländlichen Raum. Mit dem SAM wurde in der Oststeiermark bereits eine Maßnahme umgesetzt, die den Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln abseits der Zentralräume wesentlich erleichtert. Trotzdem ist ein weiterer Ausbau und eine Verbesserung der Taktung entscheidend um im ländlichen Raum die Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel weiter zu forcieren.
Anrechnung von Selbsttests als Berufsgruppentest und Zutrittstest
Der weitere Ausbau der Testkapazitäten ist ein wesentliches Instrument, um in Zukunft weitere Öffnungsschritte zu ermöglichen. In Vorarlberg gelten Anti-Gen-Selbsttests bereits für den Zugang zu Sport- und Freizeitaktivitäten und beaufsichtigte Selbsttests für den Zugang zur Gastronomie und Dienstleistungen. Der Nationalrat hat mit einem Entschließungsantrag den Gesundheitsminister aufgefordert zu prüfen, inwiefern Antigen-Tests zur Eigenanwendung bei Anwendung vor Ort als Berufsgruppentests und als Zutrittstests geeignet sind.

Förderung und Ermöglichung von regionalen und mobilen Schlachthöfen

(Teil)Mobile Schlachtanlagen, wie sie bereits in der Steiermark eingesetzt werden, ermöglichen eine Schlachtung der Tiere in ihrem gewohnten Umfeld. Dies erspart viel Stress für die Tiere durch den Wegfall des Transportes. Gerade für viele Biobetriebe und Direktvermarkter ermöglicht sich dadurch eine hofnahe Weiterverarbeitung der Tiere. Teilmobile Schlachtanlagen stärken somit die regionale Wertschöpfung, fördern zugleich regionale Produkte und erhöhen das Wohl der Tiere. Solche Initiativen sollen weiter gefördert und unterstützt werden zudem soll es eine Förderung von teilmobilen Schlachtanlagen im Rahmen der GAP geben. Des Weiteren sollen gesetzliche Regelungen bezüglich der Schlachtung im gewohnten Lebensumfeld der Tiere (z.B. Weide, Auslauf, Futterstelle) nach dem Vorbild der Schweiz geschaffen werden.

Kein Atommülllager an der Grenze zu Österreich

Der 5. November 1978 hat Österreich sehr geprägt. Die Abstimmung über die Inbetriebnahme des AKW Zwentendorf ging sehr knapp für die Nichtinbetriebnahme aus. Österreich hat sich in den letzten Jahrzehnten stark gegen den weltweiten Ausbau der Atomenergie eingesetzt und den Ausbau der erneuerbaren Energien gefördert. Atomkraftwerksunfälle wie Tschernobyl und Fukushima zeigen, dass dies der richtige Weg ist. Neben der potenziellen Gefahr eines Unfalles ist die Lagerung des Atommülls und weitergehend die Frage der Endlagerung des Atommülls nicht geklärt. Daher ist es entscheidend, dass im grenznahen Bereich zu Österreich Atommülllager verhindert werden. Ebenso sprach sich der Nationalrat einstimmig gegen die Betriebsverlängerung sowie eine Erweiterung des slowenischen AKW Krško aus.

Bericht zu den kleinen und mittleren Unternehmen Österreichs

Die kleinen- und mittleren Unternehmen (KMU) haben einen Anteil von 99,6 % aller marktorientierten Unternehmen in Österreich und sind somit wesentlich für den wirtschaftlichen Erfolg in Österreich verantwortlich. Gerade als Arbeitgeber spielen KMU’s eine wichtige Rolle. Sie beschäftigen 2,1 Millionen Erwerbstätige und bilden 53.200 Lehrlinge aus. 2019 beläuft sich der Umsatz auf 514 Mrd. € (= 63 % der gesamten Umsätze der marktorientierten Wirtschaft) und die Bruttowertschöpfung auf 135 Mrd. € (= 60 % der Wertschöpfung).
Die Corona-Krise hat viele Unternehmen getroffen und vor besonderen Herausforderungen gestellt. Eine im Oktober 2020 durchgeführte Befragung zeigt, dass der überwiegende Teil (rund zwei Drittel) der österreichischen KMU im Gesamtjahr 2020 einen rückläufigen Jahresumsatz aufweist. Die kleinen und mittleren Betriebe haben jedoch auch mit vielfältigen unternehmerischen Initiativen proaktiv auf die neuen Herausforderungen und Marktbedingungen reagiert: Die Bandbreite reicht von liquiditätssichernden Maßnahmen, einer raschen Umsetzung von Digitalisierungsaktivitäten bis hin zur Innovation ganzer Geschäftsmodelle. Die Digitalisierung hat sich in diesem Zusammenhang als wesentliches Instrument zur Bewältigung der Krise herausgestellt.

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 Rede zum Digitalisierungsfondsgesetz