Neues Covid19-Maßnahmengesetz beschlossen

Wichtige Gesetze brauchen ein intensives und genaues Gesetzwerdungsverfahren. So gab es bei der Novelle zum Epidemie-, Tuberkulose- und COVID-19-Maßnahmengesetz über 16.400 Stellungnahmen während zwei Begutachtungsverfahren sowie ein Expertenhearing. Damit wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Corona-Ampel geschaffen, welche regional differenzierte Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus ermöglichen. Eine wichtige Rolle übernimmt dabei der Hauptausschuss des Nationalrates. So kann nur dieser einen maximal 10 tägigen Lockdown beschließen.

Weitere Gesetzesbeschlüsse im Zusammenhang mit Covid-19:

Ärzte dürfen in Zukunft Coronatests durchführen. Diese Tests werden von der Krankenkasse übernommen und vom Bund rückerstattet.

Künstlerhilfe

Der Covid-19-Fonds im Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz (K-SVFG) wurde im März 2020 eingeführt, um Einnahmenausfälle von Künstlerinnen und Künstlern sowie Kulturvermittlerinnen und Kulturvermittlern anlässlich des Ausbruchs von COVID-19 abzufedern. Nun wird er um weitere 5 Millionen Euro auf 10 Millionen Euro aufgestockt.

Sonderbetreuungszeit verlängert

Die Sonderbetreuungszeit wurde bis Februar verlängert. Zusätzlich zum Pflegeurlaub können ArbeitnehmerInnen, nach Rücksprache mit dem Arbeitgeber, 3 Wochen von der Arbeit fernbleiben. Gründe dafür können Kinderbetreuung oder Pflege sein, wenn Kindergärten, Schulen oder Pflegeeinrichtungen erneut geschlossen werden müssen. Der Staat übernimmt dabei die Hälfte der Lohnkosten in dieser freien Zeit. Wurde die Sonderbetreuungszeit bereits im Frühjahr oder Sommer in genommen, kann diese in der neuen Periode erneut beantragt werden.

Erhöhung des Familienhärtefonds

Der Corona-Familienhärtefonds wurde von 60 auf 100 Millionen erhöht.

Erhöhung der Covid-19-Investitionsprämie

Die Covid-19-Investitionsprämie wird auf 2 Milliarden aufgestockt.

Verlängerung des Kreditmoratoriums

Die Frist zur Rückzahlung von Krediten, sowie die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wird von Ende Oktober auf Ende Jänner verlängert.

Kurzarbeit für Lehrlinge

Die Kurzarbeit für Lehrlinge wird rückwirkend von September bis Ende März 2021 verlängert. Die bisherige Regelung wird somit weiter fortgeführt und rettet so zigtausende Arbeitsplätze.