Weiz

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Unterstützung für die Land- und Forstwirtschaft

 

Die Förderung der Borkenkäfer- und Corona-geplagten Forstwirtschaft durch den mit 350 Millionen dotierten Waldfonds besteht in der Gewährung von Zuschüssen zu den Kosten der förderbaren Maßnahmen, z.B. Wiederaufforstung, Maßnahmen der Waldbrandprävention oder mechanische Entrindung. Auch Abgeltung von Werteverlust durch Borkenkäferbefall wird über den Fonds abgewickelt.

Zudem ist für Landwirte eine Dreijahresverteilung für Gewinne vorgesehen.

BÄUERLICHE PENSIONEN

Bei Landwirten wird im Pensionsrecht der Solidaritätsbeitrag in der Höhe von 0,5 Prozent ersatzlos gestrichen. Zudem wird das so genannte „fiktive Ausgedinge“ die Pensionen von Ausgleichszulagenbeziehern künftig in einem geringeren Umfang als bisher schmälern, da nur noch zehn statt 13 Prozent von der Pension abgezogen werden. Die Mindestbeitragsgrundlage im Bereich der Krankenversicherung wird – analog zum ASVG und zum GSVG – auf 446,81 Euro gesenkt. Verbesserungen gibt es darüber hinaus für Kinder von Landwirten, die hauptberuflich am Hof mitarbeiten. Ihre Pensionsbeitragsgrundlage wird bis zum 27. Lebensjahr von einem Drittel auf die Hälfte der Beitragsgrundlage des Betriebsführers bzw. der Betriebsführerin erhöht, wobei der Bund die anfallenden Mehrkosten übernimmt.