Steuerliche Entlastung

Ein wichtiger Gesetzesbeschluss ist ein umfangreiches Steuerpaket, das etwa den Eingangssatz bei der Einkommenssteuer von 25 auf 20 Prozent senkt. Für diejenigen, die bis 11.000 Euro verdienen, also somit keine Lohnsteuer zahlen und von der Steuersenkung nichts haben, gibt es 100 Euro mehr Negativsteuer.

Änderungen gibt es auch bei der Flugticketabgabe. Für Kurzstreckenflüge bis 350 Kilometer soll künftig eine Abgabe von 30 Euro pro Ticket anfallen, bei sonstigen Flügen soll die Steuer zwölf Euro betragen. Die neuen Tarife sollen für Abflüge nach dem 31. August 2020 gelten.

Eine weitere Neuerung ist die degressive Abschreibung: Unternehmen sollen die Möglichkeit bekommen, Investitionen linear statt degressiv abzuschreiben. Bei größeren Investitionen bringt das zu Beginn Steuervorteile und damit eventuell mehr Liquidität. Ein Wechsel in die lineare Abschreibung ist zulässig, nicht aber umgekehrt. Gelten wird die Regelung für nach dem 30. Juni angeschaffte oder hergestellte Güter. Die degressive Abschreibung soll nach einem unveränderlichen Prozentsatz von 30 Prozent erfolgen, also 30 Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten im ersten Jahr und in den Folgejahren 30 Prozent des jeweiligen Restbuchwertes. Zudem sollen Firmen die Möglichkeit eines Verlustrücktrags bekommen. Die Voraussetzungen sollen grundsätzlich dieselben sein wie beim Verlustvortrag: er soll für negative betriebliche Einkünfte zustehen.