Soziale Maßnahmen

Familien und Arbeitslose unterstützen

Arbeitslosen erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 450 Euro. Diese erhält, wer zwischen Mai und August zumindest 60 Tage lang Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bezogen hat, wobei ein durchgehender Bezug keine Voraussetzung ist. Einzig Tage, in denen die Arbeitslosenleistung gesperrt war, werden ausgeklammert. Der Betrag soll im Herbst ausgezahlt werden und nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegen.

Zudem wird Familien pro Kind eine Einmalzahlung von 360 Euro zu Gute kommen, die gemeinsam mit der Familienbeihilfe im September ausbezahlt wird. Und für Familien in Notlagen werden über den Familienhärtefonds weitere 30 Mio. Euro – insgesamt 60 Mio. € bereitgestellt.

Die Bildungskarenz bzw. Bildungsteilzeit kann verlängert werden und zwar dann, wenn das Bildungsziel wegen Corona-bedingter Maßnahmen nicht erreicht werden konnte. Dieser Zeitraum, in dem die Voraussetzungen nicht erfüllt werden konnten, wird quasi angestoppelt. Die betroffenen Bezieher haben dem Arbeitsmarktservice entsprechende Nachweise in Form von Bestätigungen des jeweiligen Ausbildungsträgers vorzulegen. Mehr oder weniger die gleiche Verlängerungsmöglichkeit wird für Bezieher von Fachkräftestipendien geschaffen.

BAU

Bauarbeiter erhalten künftig bereits nach 1.040 Anwartschaftswochen (20 Arbeitsjahren) Anspruch auf eine sechste Urlaubswoche. Bisher waren dazu 1.150 Anwartschaftswochen (22 Jahre) nötig. Unternehmen, die Bauarbeiter auch während der Winterfeiertage beschäftigen, sollen einen deutlich höheren Teil der Lohnnebenkosten als bisher refundiert bekommen. Im Gegenzug wird der von Bauunternehmen zu leistenden Zuschlag zur Finanzierung dieser Winterfeiertagsregelung erhöht. Außerdem werden die Zuschläge zur Finanzierung des Überbrückungsgeldes – eine Art frühzeitige Pension für Bauarbeiter – jahreszeitlich gestaffelt und der einschlägige Zuschlagsfaktor demnach für die Monate Jänner bis März und Dezember von 1,5 auf 0,4 gesenkt. Bauarbeiter im System der Abfertigung alt können bei Arbeitslosigkeit spätestens im September die vorzeitige Auszahlung der Abfertigung beantragen.

PENSIONEN

Die Alterssicherungskommission bekommt Zeit bei der Erstellung ihres nächsten langfristigen Berichts, konkret bis Ende März kommenden Jahres, damit die Herbstprognose zugrunde gelegt werden kann. Eigentlich sollte der Report heuer im November vorgelegt werden.

Eine weitere Gesetzesvorlage betrifft Waisenpensionen. Im Zuge der Coronakrise wurde beschlossen, diesen Bezug vorübergehend über das 27. Lebensjahr hinaus zu verlängern, wenn eine laufende Ausbildung Corona-bedingt nicht zeitgerecht abgeschlossen werden kann. Die entsprechenden Bestimmungen im ASVG sollen nun auch für Kinder von verstorbenen Beamten und Eisenbahnern gelten.