Schule und Universität

PH und FH – Privathochschulen und Fachhochschulen

Österreich bekommt mit sogenannten Privathochschulen einen neuen Hochschultyp. Sie treten neben die schon etablierten Privatuniversitäten. Für die Privathochschulen ist ein Mindeststudienangebot von zwei dreijährigen Studien sowie zwei weiterführenden, zweijährigen Masterstudiengänge notwendig. Privatuniversitäten müssen darüber hinaus noch ein entsprechendes Doktoratsprogramm anbieten, eine Mindestzahl an hauptberuflichen und nach international kompetitiven Standards besetzten Professuren aufweisen sowie Forschungsleistungen der Fachbereiche nach internationalen Standards und Kriterien erbringen. Doktorate dürfen nur von ihnen angeboten werden.

Bestehende Privatuniversitäten, die noch keine Doktoratprogramme haben, müssen entweder die neuen Bestimmungen bei der nächstfolgenden Re-Akkreditierung erfüllen oder können sich als Privathochschulen akkreditieren lassen.

Änderungen sind auch an den Fachhochschulen geplant. Der FH-Entwicklungs- und Finanzierungsplan wird nun gesetzlich verankert und die Akkreditierungsvoraussetzungen für Fachhochschulen weiterentwickelt. Unter anderem wird es künftig auch erlaubt sein, dass Unternehmen eine bestimmte Zahl an Studienplätzen an FH finanzieren, um ihren Mitarbeitern ein Studium zu ermöglichen. Studenten erhalten das Recht auf einmalige Wiederholung eines Studienjahrs, bisher lag das im Ermessen der FH.

Die Pädagogischen Hochschulen wurden ebenso qualitativ weiterentwickelt. Die Verantwortung für das Qualitätsmanagement ist nun im Rektorat angesiedelt und die Pädagogischen Hochschulen werden in die hochschulische Qualitätssicherung (HS-QSG) aufgenommen. Außerdem sollen die Hochschulräte entpolitisiert werden und Unvereinbarkeitsregeln bekommen.

STUDIEREN IN UK

Mit einer Änderung des Studienförderungsgesetzes wird dem Brexit Rechnung getragen. Erforderlich ist eine Regelung, die sicherstellt, dass österreichische Studierende, die Studien in Großbritannien und Nordirland betreiben, weiterhin ein Mobilitätsstipendium beziehen können. Diese sind derzeit nur für ein Studium an einer Hochschule in einem EWR-Land oder in der Schweiz vorgesehen. Gleichzeitig sollen auch britische Studierende, die aufgrund des Austrittsabkommens einen Gleichbehandlungsanspruch haben, unter bestimmten Voraussetzungen genauso wie EWR-Bürger in Österreich Studienbeihilfe beziehen können. Der Gesetzestext wurde so formuliert, dass es dabei weder zu einer Schlechter- noch zu einer Besserstellung britischer Staatsbürger kommen kann.

UNI-VERTRÄGE

Befristete Anstellungsverhältnisse an Hochschulen sollen Corona-bedingt unter bestimmten Voraussetzungen einmal verlängert werden können. Schon jetzt gibt es eine Sonderbestimmung, die die Verlängerung oder den neuen Abschluss von Arbeitsverhältnissen im Rahmen eines Drittmittel- oder Forschungsprojekts ab dem 16. März 2020 (für maximal zwölf Monate) zur Fertigstellung von durch Covid-19-Maßnahmen verzögerten Projekten bzw. Publikationen erlaubt. Sie wird erweitert, auf Fälle, in denen Qualifikationsanforderungen Corona-bedingt nicht zeitgerecht erbracht werden könnten – oder auf Lehrpersonal, wenn Unterricht (etwa künstlerischer Gruppen- oder Einzelunterricht an Kunstunis) nicht möglich war.

NEUE OBERSTUFE

Die Regierungsvorlage enthält die Überführung von Schulversuchen, die Veröffentlichung von Prüfungsaufgaben der Klausurprüfungen der standardisierten Reife- und Reife- und Diplomprüfungen sowie terminliche Änderungen im Bereich der Neuen Oberstufe mit der Eingliederung des Verbundes für Bildung und Kultur (VBK) in die Österreichische Bibliothekenverbund und Service GmbH (OBVSG) und die Einbeziehung der land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen in das Prüfungstaxengesetz. Die Regierungsvorlage strebt folgende wesentlichen Ziele an:

  • Überführung von Schulversuchen

Die Bestimmung über die zeitliche Befristung von Schulversuchen findet erstmals Anwendung. Die bisherigen Schulversuche in Schulen im Zusammenhang mit dem Leistungssport oder der darstellenden Kunst waren zu bewerten. Nunmehr sollen die sich daraus ergebenden Notwendigkeiten für Änderungen im Schulrecht vorgenommen werden. Aufgrund der besonderen Situation, insbesondere von Leistungssportlerinnen und -sportlern, soll an bestehenden Schulen eine neue Bildungseinrichtung geschaffen werden, die auf die sich ergebenden Anpassungsbedürfnisse bestmöglich eingehen können soll. Gleichzeitig soll eine dadurch erforderliche Anpassung im Privatschulgesetz erfolgen. Weiters soll ein Schulversuch am Öffentlichen Gymnasium der Theresianischen Akademie in Wien in das Schulrecht übernommen werden und im land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulgesetz aufgrund eines Schulversuches eine neue Fachrichtung eingeführt werden.

  • Verbesserung der Vorbereitung auf die standardisierte Reifeprüfung

Nach dem Abschluss der standardisierten Reifeprüfung sollen die Aufgabenstellungen der Klausurarbeit standardisierter Prüfungsgebiete vollständig und der mündlichen Kompensationsprüfungen exemplarisch zur Vorbereitung für künftige Prüfungen veröffentlicht werden.

  • Terminliche Änderungen der Neuen Oberstufe

Durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 56/2016 und das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 35/2018 wurde den Schulleitungen die Möglichkeit gegeben, die Überführung in die Neue Oberstufe am Standort jeweils zu einem späteren Zeitpunkt vorzunehmen. Von dieser Möglichkeit haben sowohl im allgemeinbildenden als auch im berufsbildenden Bereich viele Schulen Gebrauch gemacht. Dieser Umstand sowie Rückmeldungen der Schulstandorte, die die Bestimmungen betreffend die Neue Oberstufe bereits anwenden, haben den Bedarf an einer umfassenden Evaluierung deutlich gemacht. Nunmehr liegen die Evaluierungsergebnisse vor, anhand derer eine Adaptierung bzw. Optimierung der Rechtslage vorgenommen werden soll. Aufgrund der Veränderungen der Rahmenbedingungen kam es zu einer Verzögerung. Um die Restrukturierung der Neuen Oberstufe bestmöglich vorbereiten zu können und auch den Standorten einen angemessenen Zeitraum zur Adaptierung an die neu zu schaffende Rechtslage zu geben, soll die Neue Oberstufe bundesweit einheitlich erst mit Beginn des Schuljahres 2023/24 eingeführt werden. Schulen, die derzeit die Neue Oberstufe führen, sollen bis zur neu zu schaffenden Rechtslage davon Abstand nehmen können, wenn sie dies wünschen.

SOMMERSCHULE

Ein Entschließungsantrag von ÖVP und Grüne fordert den Unterrichtsminister auf, das Modell der Sommerschulen auf eine gesetzliche Basis zu stellen. Aufbauen soll dies auf Erkenntnissen des diesjährigen Pilotprojekts. Nach aktuellem Stand sollen heuer rund 23.000 Schüler in den letzten zwei Ferienwochen in der wegen der Coronakrise eingerichteten Sommerschule Deutschförderung erhalten.

SCHULLEITUNG

Sonderpädagogen soll die Bewerbung für die Leitung von allgemeinen Pflichtschulen ermöglicht werden, so ein Entschließungsantrag der Regierung. Ein weiterer Antrag von ÖVP und Grünen hat zur Folge, dass eine erweiterte Zulassung von Menschen mit Behinderungen in BMHS und Kollegs (BAfEP) für die Ausbildung zum Elementarpädagogen bzw. zur pädagogischen Assistenz geprüft wird.