Weiz

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Forschung und Digitalisierung

FREQUENZEN

Geändert wird das Telekommunikationsgesetz. In einem kommenden Vergabeverfahren für Funkfrequenzen soll die Stundung und Ratenzahlung des Versteigerungsergebnisses ermöglicht werden. Damit soll für die Bieter zusätzliche Liquidität trotz der Verpflichtung zur Leistung des Frequenznutzungsentgelts gesichert und ihre Investitionskraft gestärkt werden. Wirksam werden kann das bereits bei der von Frühling auf August verlegten Versteigerung der 5G-Frequenzen.

FORSCHUNG

Die Forschungsfinanzierung in Österreich soll auf neue Beine gestellt werden. Durch Dreijahresverträge sollen Forschungseinrichtungen bzw. Förderagenturen Planungssicherheit bekommen.

Basis der künftigen Forschungsfinanzierung soll ein FTI (Forschung, Technologie und Innovation-) Pakt sein. Dieser läuft ebenfalls über einen Drei-Jahres-Zeitraum und soll „unter Berücksichtigung einer langfristigen, wachstumsorientierten Finanzierung“ erstellt werden. Darin festgelegt werden etwa neben den zur Verfügung stehenden Mitteln aus dem Bundesfinanzrahmengesetz strategische Schwerpunkte der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarungen mit den einzelnen Institutionen.

Auf Basis des Pakts sollen dann ab 2021 die einzelnen Dreijahresverträge mit den Institutionen geschlossen werden. Welche das sind, ist bereits im Gesetz festgelegt – als Forschungseinrichtungen genannt werden das Austrian Institute of Technology (AIT), das Institute of Science and Technology (IST) Austria, die Österreichische Akademie der Wissenschaften (ÖAW), die Silicon Austria Labs (SAL) und die Ludwig Boltzmann Gesellschaft (LBG), als Förderagenturen die Austria Wirtschaftsservice (AWS), die Christian Doppler Forschungsgesellschaft (CDG), der Wissenschaftsfonds (FWF), der Österreichische Austauschdienst (OeAD) und die Forschungsförderungsgesellschaft (FFG).