Konjunkturprogramm – Rettungspaket

Rettungspaket

  • Gewinn-/Verlustverteilung
    • Um die wirtschaftlichen Auswirkungen durch eine Ergebnisglättung steuerlich weiter abzufedern, wird es zeitlich befristet ein Verlustrücktrag möglich sein. Damit wir ein einmaliger Verlustrücktrag (von Verlusten aus 2020) in das Jahr 2019 unter gewissen Voraussetzungen auch in das Jahr 2018 ermöglicht.
  • Senkungen der Umsatzsteuer im Bereich Gastronomie und Kultur
    • Zusätzlich zum Wirtshauspaket wird zeitlich befristet ein ermäßigter Umsatzsteuersatz in Höhe von 5 % für die Abgabe von Speisen und Getränken eingeführt. Für Umsätze im Bereich Kunst, Kultur und den publizistischen Bereich wird ebenfalls ein befristeter ermäßigter Steuersatz in Höhe von 5 % eingeführt.
  • Verlängerung Fixkostenzuschuss
    • Der Fixkostenzuschuss wir um 6 Monate verlängert und um eine Phase 2 mit bis zu 6 Milliarden erweitert. Außerdem werden die Umsatzgrenzen angepasst. Es sind Zuschüsse bis zu 100 % möglich.
  • Kreditmoratorium
    • Für besonders betroffene Branchen wie Gastronomie, Tourismus und Reisebranche werden Begünstigungen mittels Kreditmoratorium ermöglicht. Insgesamt sollen bis zu 2 Milliarden ausgezahlt werden.