Konjunkturprogramm – Investitionspaket

Investitionspaket

  • Investitionsprämie
    • Als wirtschaftsfördernde Maßnahme wird eine befristete Investitionsprämie eingeführt. Ziel der Investitionsprämie ist ein verstärkter Investitionsanreiz in Sachanlagen.
    • Für Wirtschaftsgüter, die zwischen dem 1. September 2020 und 28. Februar 2021 angeschafft werden, wird eine Investitinsprämie in Höhe von 7 % zustehen, ausgenommen sind explizit klimaschädliche Investitionen.
    • Für Güter im Zusammenhang mit Digitalisierung, Ökologisierung und Gesundheit/Life Science kommt ein erhöhter Prämiensatz von 14 % zur Anwendung.
  • Degressive Abschreibung
    • Gerade zu Beginn einer Investition ist der Wertverlust am größten. Daher sollte sich dieser auch entsprechend in der Gewinnermittlung widerspiegeln.
    • Ab 1. Juli 2020 wird die Möglichkeit einer degressiven Abschreibung eingeführt, abgesehen von einigen wenigen Ausnahmen wie z.B. Gebäuden.
    • Investitionen können in Zukunft im ersten Jahr in der Höhe von 30 % abgeschrieben werden. Durch die hohen Abschreibungsbeiträge in den ersten Jahren wird die Steuerlast gesenkt und eine Anreiz für Investitionen gesetzt.
  • Stärkung Eigenkapital
    • Zur Stärkung der Krisenresistenz werden Anreize für eine Erhöhung der Eigenkapitalquote eingeführt, besonders für KMUs. Ein diesbezügliches Konzept wird in den nächsten Wochen ausgearbeitet.
  • Sanierungsoffensive
    • Die Sanierung von Gebäuden wird durch die Verlängerung bzw. den Ausbau bestehender Förderprogramme, steuerliche Anreize und Förderung für Investitionen in thermisch-energetische Sanierung sowie den Heizkesseltausch für Gewerbliche und Private und den Abbau rechtlicher Barrieren im Wohn- und Mietrecht weiter forciert.Ein spezifischer Förderschwerpunkt wird dabei bei einkommenschwachen Haushalten liegen.
  • Ausbau Erneuerbarer Energie / Eine Million Dächer
    • Für den Ausbau von großen solarthermischen Anlagen, Energie-Gemeinschaftsanlagen, Ausbau und Dekarbonisierung Nah- und Fernwärme sowie die Förderung von Kleinanlagen werden zusätzlich Mittel zur Verfügung gestellt.
  • Forstpaket
    • Zur Stärkung der heimischen Forstwirtschaft werden Anreize und Förderungen eingeführt.
  • Investitionsprogramm Bundesgebäude
    • Der Bund investiert weiterhin in die Infrastruktur der bestehenden Gebäude sowie in die Entwicklung neuer moderner und umweltschonender Gebäude
  • Investitionen in klimafreundliche Innovationen & Industrien
    • Innovationsprogramme mit positivem Effekt auf Umwelt und Klima sowie die Beteiligung an europäischen Forschungsinitiativen werden aufgestockt.
  • Gründerpaket / Deregulierungspaket
    • Eine neue Gesellschaftsform „Austrian Limited“ wird ab 1. September 2020 eingeführt. Ermöglicht wird dadurch eine unbürokratische Gründung mit niedrigem Gründungskapital. Zur Stärkung der Wachstumsfinazierung werden weitere steuerliche Anreize gesetzt: Verlustverrechnungsmöglichkeit
    • Darüber hinaus Deregulierungsmaßnahmen: Mitarbeiterbeteiligung, Once Only und Umsetzung Grace Period
  • Anreiz für Reparaturleistungen
    • Um die Reparatur und Kreislaufwirtschaft attraktiver zu machen wird die Umsatzstuer auf Reparaturleitungen von 20 % auf 13 % gesenkt.
  • Breitbandausbau
    • Es wird eine zweite Breitbandmilliarde zur Verfügung gestellt, um die digitale Infrastruktur zu fördern.
  • Wohnbauinvestitionsbank
    • Durch die Schaffung einer Wohnbauinvestitionsbank soll die Errichtung leistbaren Wohnraums ermöglicht werden.
  • Masterplan Digitalisierung in der Bildung – digitale Endgeräte für Schüler
    • Um die Bildung in Österreich im digitalen Bereich zu stärken, wird ein 8-Punkte Plan umgesetzt: Portal Digitale Schule, Vereinheitlichung bestehender Plattformen, Lehrendenfortbildung, Eduthek – Ausrichtung nach Lehrplänen, Gütesiegel Lern-Apps
    • Ausbau der schulischen Basis IT-Infrastruktur, Digitale Endgeräte für Schülerinnen und Schüler und Förderung der digitalen Endgeräte für Lehrerinnen und Lehrer.