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Aktuelles aus dem Landtag

Nach einer 16-stündigen „Marathonsitzung“ des Landtages am 22. September wurde einmal mehr die Forderung nach einer Änderung der Geschäftsordnung laut. Nicht, dass wir Abgeordneten derart lange Sitzungen nicht aushalten würden, aber es schadet der Qualität der Landtagsarbeit und der parlamentarischen Kultur, wenn Tagesordnungspunkte förmlich durchgepeitscht werden und zu nächtlicher Stunde nicht mehr die Aufmerksamkeit bekommen, die sie eigentlich verdienen würden. Wie auch immer, der Diskussionsprozess wurde zumindest mal in Gang gesetzt – mögliche Verbesserungen sind damit nicht ausgeschlossen!

Neben vielen anderen Punkten wurde in der letzten Landtagssitzung am 13. Oktober auch eine Novelle des Steiermärkischen Anstellungserfordernisgesetzes (StAEG) beschlossen. Ich möchte als Sprecherin für Kinderbetreuung darauf ausführlicher eingehen, weil dieses Thema auch medial hohe Wellen geschlagen hat. Mit der von ÖVP und SPÖ beschlossenen Novelle reagieren wir in der Steiermark auf den wachsenden Personalbedarf im Bereich der Elementarpädagogik und schaffen die Möglichkeit einer zeitlich befristeten Vertretung für KindergartenpädagogInnen, die aufgrund von Schwangerschaft, Unfall, Krankheit usw. ausfallen und kurzfristig aufgrund des akuten Personalmangels nicht nachbesetzt werden können.

Die Behauptungen betreffend „Crashkurs“, die vonseiten einiger Oppositionsparteien in den letzten Wochen ganz gezielt verbreitet wurden, sind schlichtweg falsch, unseriös und verantwortungslos! Eine gesamte Berufsgruppe wurde in Aufregung versetzt und mit Halb- bzw. Unwahrheiten ganz bewusst verunsichert! Auch mich haben aufgebrachte Protestmails und unzählige „Kettenbriefe“ erboster KindergartenpädagogInnen und BAfEP-SchülerInnen erreicht. Eines vorweg: Selbstverständlich schaffen wir die hohen Qualitätsstandards in der Elementarpädagogik nicht ab! Wir schaffen durch die auf zwei Jahre befristete Gesetzesnovelle lediglich die Möglichkeit, Personen mit bestimmten facheinschlägigen pädagogischen Ausbildungen eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen, um vorübergehend – längstens für ein Kinderbetreuungsjahr – die Aufgabe einer Pädagogin bzw. eines Pädagogen zu übernehmen. So können wir vermeiden, dass einzelne Gruppen oder womöglich gesamte Einrichtungen geschlossen werden müssen oder aufgrund fehlenden Personals erst gar nicht in Betrieb gehen können. In anderen Bundesländern sind solche Ausnahmegenehmigungen bereits gang und gäbe. Bevor eine sogenannte „Personaldispens“ erteilt wird, müssen in der Steiermark – wo im Übrigen die strengsten Maßstäbe aller Bundesländer gelten – sämtliche bereits bestehenden Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Dass wir auf Kosten der Kinder sparen wollen, ist eine böswillige Unterstellung, denn wer – wenn auch nur befristet – als Pädagogin bzw. Pädagoge arbeitet, wird selbstverständlich auch dementsprechend entlohnt!

Aufgrund des gestiegenen Bedarfs an Kinderbetreuungsplätzen und des damit verbundenen Ausbaus der Einrichtungen, herrscht schon seit längerer Zeit in ganz Österreich ein Mangel an ausgebildeten Elementarpädagoginnen und Elementarpädagogen, der sich auch in der Steiermark mit Beginn des neuen Kinderbetreuungsjahres 2020/21 zugespitzt hat. Zu viele Absolventinnen und Absolventen einer BAfEP steigen nach der Matura nicht ins Berufsleben ein, was sehr schade ist, weil damit eine qualitativ hochwertige Berufsausbildung brach liegt. Wir wollen daher vermehrt auf zweijährige Kollegs setzen, da sich die Studierenden erfahrungsgemäß nur dann für diese Form der Berufsausbildung entscheiden, wenn sie danach auch wirklich in diesem Berufsfeld arbeiten wollen. Zwei Klassen des Kollegs für Elementarpädagogik wurden in diesem Herbst in Graz bereits gestartet, weitere sollen nächstes Jahr in den Regionen folgen. Dafür werden wir uns mit aller Kraft beim Bund einsetzen – weil wir den Eltern und den Kindern in der Steiermark verpflichtet sind!

Herzlichst, Eure Landtagsabgeordnete Bgm. Silvia Karelly