Aus dem Parlament

Lehre mit Asyl

In Österreich gibt es rund 800 Asylwerber die in einer Lehrausbildung sind. Um diesen die Ausbildung zu ermöglichen, dürfen diese Asylwerber auch bei drohender Abschiebung die Lehre fertig machen. Sollte ein negativer Asylbescheid vorliegen, müssen diese nach der Lehrabschlussprüfung das Land verlassen. Diese Regelung gilt jedoch nur für bestehende Lehrverhältnisse. Der Beschluss aus der letzten Legislaturperiode, dass Asylwerber keine Lehre beginnen können, bleibt weiterhin aufrecht. Wenn die Asylwerber mit abgeschlossener Lehre freiwillig Ausreisen, besteht die Möglichkeit zu einem späteren Zeitpunkt nach Österreich und in den Arbeitsmarkt zuzuwandern. Dies jedoch geregelt und geordnet und nach klaren Voraussetzungen.