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Aus dem Parlament

Schuldenbremse in die Verfassung

Im Jahr 2018 hat die Regierung von Sebastian Kurz erstmals seit 1974, sprich nach 44 Jahren, ein Nulldefizit erreicht. Keine neuen Schulden war 2017 eines der zentralen Versprechen, denn auf Kosten der nächsten Generation darf nicht Politik gemacht werden. Um in Zukunft nachhaltiges Wirtschaften, etwas das für jedes Unternehmen selbstverständlich ist, in der öffentlichen Hand zu gewährleisten, wurde eine Schuldenbremse in der Verfassung beschlossen. Da eine Schuldenbremse auch in die Länderkompetenzen eingreift, braucht es eine 2/3 Mehrheit im Bundesrat. Ich hoffe hier auf ein Einlenken der SPÖ, denn Politik darf nicht auf dem Rücken der nächsten Generation gemacht werden.

Bargeld in die Verfassung

Bargeld ist in Österreich ein wesentliches Zahlungsmittel. Viele Transaktionen werden nach wie vor in Bar getätigt. Innerhalb der europäischen Union gibt es in einigen Ländern Bestrebungen das Bargeld abzuschaffen. In Schweden wird bereits im März 2023 das Bargeld als Zahlungsmittel abgeschafft. Doch für viele Bürgerinnen und Bürger ist Bargeld das meistgenutzte Zahlungsmittel. Wir wollten daher Bargeld in der Verfassung verankern, damit eine echte Wahlfreiheit beim Zahlungsmittel in Zukunft gesichert ist. Leider konnte die SPÖ unserem Antrag nicht zustimmen.

Novelle des Ökostromgesetz – Klimaschutz mit Hausverstand durch massiven Ausbau der erneuerbaren Energien

Mit der Novelle des Ökostromgesetz werden die erneuerbaren Energien massiv ausgebaut. In den nächsten drei Jahren fließen insgesamt 540 Millionen aus der Ökostromumlage (also nicht aus dem Budget!) in die erneuerbaren Energien. Maßnahmen werden gesetzt für die Bereiche Windkraft, Biomasse, Photovoltaik, Biogas und Wasserkraft. Damit werden beispielsweise funktionierende Biomasseanlagen für die nächsten drei Jahre abgesichert.
Mit der Aufstockung der Förderung für Photovoltaik im Ausmaß von rund 107 Millionen Euro können pro Jahr zusätzlich Kollektorflächen so groß wie 95 Fußballfelder errichtet werden! Aus unserer Sicht insbesondere auf Dächern, die es schon gibt!
Unser Ziel ist es, dass im Jahr 2030 100 Prozent des verbrauchten Stroms in Österreich aus erneuerbaren Energieträgern kommen. Diese Novelle ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung.

Hier geht es zu unserem Konzept zum Klima- und Umweltschutz

Meine Plenarrede zum Ökostromgesetz:

Rechtsanspruch auf Pflegekarenz

Die Stärkung der Pflege-zu-Hause ist eines unserer zentralen Anliegen. Der Rechtsanspruch auf Pflegekarenz und Pflegeteilzeit ist hier eine erste wichtige Maßnahme. In Unternehmen mit mehr als fünf Beschäftigen können Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Zukunft sich bis zu vier Wochen um ihre pflegenden Angehörigen kümmern. Lohnausgleich ist in dieser Zeit ein Pflegekarenzgeld.