Neues aus dem Landtag

Steiermark weiterhin Spitzenreiter der österreichischen Wirtschaft

Der Wirtschaftsbericht für das Jahr 2018 zeichnet für die wirtschaftliche Entwicklung der Steiermark ein weitgehend positives Bild.
Auch 2018 konnten alle Bundesländer wieder Zuwächse bezüglich des Produktionswertes der abgesetzten Produktion im produzierenden Bereich erzielen – in der Steiermark betrug die Erhöhung der gesamt abgesetzten Produktion +10,8 %. Unter anderem konnte der Fahrzeugbau – getrieben von der Kapazitätsausweitung beim Automobilkonzern Magna Graz – die abgesetzte Produktion um +40,7 % auf rund 6,6 Mrd. Euro ausweiten.
Im Jahr 2018 konnte ein Rückgang der Arbeitslosen von -12,8 % bzw. 5.153 Personen zum Vorjahr verzeichnet werden. Dies ist die höchste Reduktion gemeinsam mit dem Bundesland Tirol (Österreich: -8,2 %).

Nachdem 2017 erstmals seit 2009 kein Rückgang bei der Zahl der Lehrlinge zu beobachten war, konnte zum 31.12.2018 ein Zuwachs von +1,8 % bzw. +274 Lehrlingen verbucht werden. 15.603 Lehrlinge standen Ende 2018 in Ausbildung. Die Zahl der Lehranfänger im 1. Lehrjahr stieg um +6,0 % bzw. +284 auf 4.980 Lehrlinge in betrieblicher wie auch überbetrieblicher Ausbildung.

2018 gab es 5.947 Unternehmensneugründungen davon waren 89,0 % Einzelunternehmungsgründungen. Die Sparten Handel sowie Information und Consulting verbuchten Zuwächse. Bei den Sparten Industrie, Transport und Verkehr, Gewerbe und Handwerk, Tourismus und Freizeitwirtschaft sind hingegen Rückgänge bei den Gründungen zu verzeichnen.

Die F&E Quote betrug 5,12 % (auf verfügbarer Datenbasis 2015; Österreich: 3,05 %) – damit ist die Steiermark an erster Stelle in Österreich und zählt weiterhin zu den Spitzenreitern. Die Steiermark war 2018 an 25 von österreichweit 42 Kompetenzzentren beteiligt. Beispiele für gelungene F&E Kooperationen sind Silicon Alps Cluster und Silicon Austria Labs GmbH.
Ende Mai 2018 wurde die Steirische Breitband- und Digitalinfrastruktur GmbH (SBIDI) gegründet. Sie steht im 100 % Eigentum des Landes. Im Zeitraum 2018 bis 2023 werden rund EUR 40 Mio (20 Mio Eigenanteil, 20 Mio BZ-Mittel) in die Gesellschaft eingebracht. Der operative Start der GmbH erfolgte mit 1. März 2019.

Novelle zum Leichenbestattungsgesetz bringt Verbesserungen für Angehörige und Gemeinden

Mit dieser Novelle des Leichenbestattungsgesetzes soll gewährleistet werden, dass im Todesfall möglichst rasch reagiert werden kann und eine Verbringung des Leichnams weg von Unfallstelle oder Sterbeort zuhause ermöglicht wird.
Um Verzögerungen bei der Vornahme der Totenbeschau zu verhindern, soll es durch die neue Regelung künftig im Ausnahmefall möglich sein, dass die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister zur Vornahme der Totenbeschau auch Ärztinnen und Ärzte, die zur selbstständigen Berufsausübung berechtigt sind, heranziehen können.
Ein derartiger Ausnahmefall wäre zum Beispiel die plötzliche Verhinderung der Totenbeschauerin oder des Totenbeschauers bzw. der Stellvertretung.
Damit eine entsprechende Entlohnung der Ärztinnen und Ärzte, die im Auftrag der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister tätig werden, gewährleistet ist, werden die für die Durchführung der Totenbeschau vorgesehenen Tarife herangezogen. Diese werden derzeit nach der Gemeindearzt-Entgeltverordnung bemessen. Die im Einzelfall erteilte Beauftragung der Ärztinnen und Ärzte zur Vornahme der Totenbeschau ersetzt allerdings nicht die Verpflichtung der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister zur Bestellung von Totenbeschauerinnen und Totenbeschauern.
Wir appellieren an die Ärztinnen und Ärzte, dass sie auch bereit sind, ihren Beitrag zu leisten, damit die Verbesserungen für alle Beteiligten, die wir gesetzlich ermöglicht haben, auch in der Praxis funktionieren und umgesetzt werden.