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Entgeltfortzahlung für Freiwillige bei Großschadensereignissen

Ganz Österreich und auch unsere Region verdanken ihre hohe Lebensqualität vor allem dem freiwilligen Einsatz im Sozial-, Gesundheits-, Kultur- und Sportbereich, in der Katastrophenhilfe oder bei den Rettungsdiensten bzw. Feuerwehren. Knapp 50 Prozent der österreichischen Bevölkerung ab 15 Jahren und damit über drei Millionen Österreicher sind in irgendeiner Form unbezahlt freiwillig tätig und leisten damit einen unverzichtbaren Beitrag für den sozialen Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. DANKE dafür!

Die rund drei Millionen ehrenamtlich tätigen Österreicherinnen und Österreicher stellen rund 720 Millionen Stunden für den gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Verfügung, Österreich ist mit diesen Zahlen Weltspitze.

Ein von der SPÖ in der Juni-Sitzung im österreichischen Parlament eingebrachter Antrag auf Entgeltfortzahlung für Freiwillige hätte nun dieses österreichische Erfolgsmodell in Frage gestellt, wie auch der Bundesfeuerwehrverband und das Rote Kreuz in einer Aussendung festgehalten haben. Beide für Österreich so wichtige Einsatzorganisationen befürchteten Nachteile für ehrenamtliche Mitglieder am Arbeitsmarkt, wenn Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dazu verpflichtet werden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Einsätze frei zu geben.

Und natürlich wären auch enorme Kosten auf die österreichischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zugekommen. Die SPÖ spricht nach eigenen Angaben von rund 500.000 betroffenen ehrenamtlichen Mitgliedern bei den Einsatzorganisationen; bei fünf Tagen Sonderurlaub ergibt dies einen Betrag von bis zu 500 Millionen pro Jahr (500.000 Mitglieder x 5 Tage x 8 Stunden x Euro 25,-/Stunde).

Dieses Modell hätte aber auch ganz grundsätzlich dem Ehrenamt geschadet, weil damit die prinzipielle Frage nach einer Bezahlung für freiwilliges Engagement aufgeworfen wird. „Die SPÖ hatte übersehen, dass sich tausende Menschen in Österreich nicht des Geldes wegen engagieren, sondern aus voller Überzeugung für andere Menschen da sein wollen. Und das ist einer der höchsten Werte, die eine Gesellschaft zu bieten hat“, hält Christoph Stark fest.

Freiwilligenfreundliche Arbeitgeber erhalten Einsatzprämie

Diese unsere Argumente haben nun auch bei anderen Parteien Gehör gefunden, und deshalb wurden am 2. Juli 2019 mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ und jetzt auch SPÖ diese Verbesserungen für Freiwillige beschlossen. Ab 1. September 2019 erhalten jene Arbeitergeber in der Privatwirtschaft einen Bonus („Einsatzprämie“), die im Einvernehmen und bei Großschadensereignissen (mindestens 100 Einsatzkräfte, Mindestdauer 8 Stunden) ihre ArbeitnehmerInnen vom Dienst freistellen und das Entgelt fortzahlen. Grundlage für diese Gesetzesänderung ist ein Konzept des Bundesfeuerwehrverbandes, welches nun für alle Einsatzorganisationen Anwendung findet. Dieses Modell stellt das Ehrenamt nicht in Frage und bringt gleichzeitig eine entsprechende Unterstützung bei außergewöhnlichen Großschadenslagen. Möglichst einfach und unbürokratisch abgewickelt wird diese „Einsatzprämie“ über die Bundesländer, die ja auch für den Katastrophenschutz in Österreich zuständig sind.

„Ein guter Impuls für alle Beteiligten, der auch sicherstellt, dass für das Abwickeln eines Großschadensereignisses genügend Kräfte zur Verfügung stehen. Alles setzt aber eines voraus, das nur unterstützt werden kann: Das Ehrenamt!“ hält Christoph Stark fest.