Sichere Almen

  • Almbewirtschaftung absichern
  • Erholungsmöglichkeit sicherstellen
  • Zusammenarbeit Landwirtschaft-Tourismus-Erholungssuchende
  • Eigenverantwortung stärken

Der Almsommer kommt mit riesen Schritten auf uns zu. Die Almen des größten geschlossenen Almgebietes Europas mit 125 zusammenhängenden Almen, über 3.500 ha Almflächen, Weideflächen und Wäldern sowie bis zu 3.000 aufgetriebene Rinder, Pferde, Ziegen in allen Steirischen Regionen, so auch im Almenland, erstrahlen in frischem,saftigem Grün und das Leben beginnt. Der Almfrühling und das aufgetriebene Vieh bringen neues Leben in diese Region. Nur diese Beweidung hält die Almen offen, sichert eine abwechslungsreiche Kulturlandschaft und schützt vor Verwaldung.

Damit sind aber auch besondere Herausforderungen verbunden, um die Bewirtschaftungs-formen und das Zusammenleben verschiedener, unterschiedlicher Wirtschaftszweige sicherzustellen und harmonisch zu ermöglichen. Dies gilt für die Straßenteilnehmer, dieWanderer, die Viehhalter, (Rinder- und Hundehalter) und auch die Erholungssuchenden.

Die „Alm“ ist eine äußerst sensible Region mit vielen verschieden zum Teil unterschiedlichen Interessen und auch Besonderheiten.Um diesen Wirtschaftsraum stabil zu halten und nachhaltig in der derzeitig wunderbarsten und schönsten Form zu erhalten, bedarf es Regeln und auch Aufklärung der Bedürfnisse und Notwendigkeiten dieses besonderen Wirtschaftsraumes.Das Konfliktpotential zwischen Landwirtschaftlicher Nutzung in Form von seit Jahrhunderten langen Almbewirtschaftung und immer intensiveren touristischen Nutzungen für zu Konflikten und gefährdet diesen sehr sensiblen Wirtschaftsraum.

Nur eine „Gemeinsame Bewirtschaftung der Almregionen“sichert eine erfolgreiche Almsaison für Menschen, Tiere und Natur.Nachdem seit jeher auch immer Mutterkühe mit ihren Kälbern ihren Sommer auf der Alm verbringen, wird auf das besondere Konfliktpotential zwischen diesen Kühen mit ihren natürlichen Schützer Instinkt für ihre Kälber und den Hunden hingewiesen. Die Kühe sehen im Hund, ihren Feind den Wolf, attackierten diesen um ihre Kälber zu schützen. Wir ersuchen daher in der Weideperiode (Mitte Mai bis Mitte September) die Alm mit Hunden zu meiden, bzw. unbedingt den Kontakt zwischen Weidevieh und Hunden zu meiden, da dadurch gefährliche Situationen entstehen.

Laut Verordnungen der Bezirkshauptmannschaft Weiz aus den Jahren 1983 und 1986 wurden die L355 und L320 im geschlossen Almgebiet Sommeralm-Teichalm, beginnend bei der „Buckligen Lärche“ von der Brandlucken kommend und vom Stützpunkt der Straßenmeisterei Teichalm vonFladnitz an der Teichalm kommend bis zur Bezirksgrenze Bruck-Mürzzuschlag, laut § 81 Abs. 3 als Alpgebiete, in denen der unbeaufsichtigte Weidegang nach altem Herkommen üblich ist, verordnet.
Diese Verordnung gemäß § 81 Abs. 3 wurde durch Anschlag auf der Amtstafel der Bezirkshauptmannschaft Weiz kundgemacht und ist rechtskräftig.

Dieses Gefahrenzeichen gem. § 50 Abs. 13a „ACHTUNG TIERE“ wurde heuer mit dem Zusatz und der Erklärung „unbegleitete Weidetiere“ ergänzt.

Dieses Zeichen zeigt den Beginn eines Gebietes an, in dem mit unbegleiteten Weidetieren zu rechnen ist. Es ist insbesondere in Alpgebieten und in Gebieten, in denen der unbeaufsichtigte Weidegang nach altem Herkommen üblich ist, anzubringen (§ 81 Abs.3).
Diese Regelungen gelten entlang der Landesstraßen und auf allen öffentlichen Straßen.

Für die vielen Wanderwege auf unseren wunderschönen Almen wurden zum gesicherten und harmonischen Zusammenleben von Almwirtschaft, Forstwirtschaft, Tourismus, Erholungs-suchenden die bestehenden und auch zukünftigen notwendigen Verhaltensregeln nunmehr schriftlich festgehalten und werden von allen Institutionen mitgetragen.
Die Standards für die Alm- und Weidebewirtschaftung sowie die 10 Verhaltensregeln und ein Infofolder „Miteinander auf Österreichs Almen“ ergänzen die Informationen zu diesemfür unsere Region und den gesamten Alpen wichtigemThema.

Beste Grüße
Sepp Wumbauer
Kammerobmann