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Aus dem Landtag

Dienstrechtsnovelle mit deutlichen Verbesserungen für Bedienstete des Landes Steiermark beschlossen

In der Landtagssitzung am 28. Mai 2019 wurde die Dienstrechtsnovelle beschlossen. Die Novelle bringt deutliche Verbesserungen für die Bediensteten des Landes Steiermark, unter anderem im Bereich der Familienhospizkarenz und des Mutterschutzgesetzes.

Die Novelle des Dienstrechts ist eine Notwendigkeit, um die Arbeitsbedingungen für Bedienstete des Landes Steiermark weiter zu verbessern. Die Änderungen sind Antwort auf die immer größer werdende Nachfrage nach Flexibilität im Arbeitsleben. Vor allem Familien und die Wiedereingliederung nach längeren Krankenständen werden durch die Dienstrechtsnovelle unterstützt.

Eckpunkte der Novelle sind somit die Anpassungen an das Mutterschutzgesetz und an die bundesgesetzlichen Regelungen mit einer Wiedereingliederungszeit, sowie eine Neuformulierung der Dienstabwesenheiten. Damit soll eine Anpassung an die Praxis gewährleistet werden. Bei der Familienhospizkarenz wird es Verbesserungen hinsichtlich der Regelungen bei schwer erkrankten Kindern geben. Künftig wird es möglich sein, diese Karenzzeiten zu splitten und in Phasen in Anspruch zu nehmen, in denen die Kinder die Eltern dringend brauchen. Außerdem wird es eine Anpassung der Frühkarenz an die verschiedenen Varianten von möglichen Partnerschaftsformen geben sowie Anspruch auf Urlaubsersatzleistungen. Weiters werden die Einstufungen für gewisse Funktionen im Gesundheitsbereich aufgrund der Strukturänderungen in den Ausbildungszentren bzw. im stationären Bereich angepasst.

Förderungsbericht des Jahres 2018

Der Förderungsbericht 2018 gliedert sich in 2 Teile: Landesförderungen und Bedarfszuweisungen.
Der Bereich der Landesförderungen ist der Hauptteil und listet jene als Geldleistung gewährten Förderungen auf, die dem Förderungsbegriff der Rahmenrichtlinie über die Gewährung von Förderungen entsprechen. Dargestellt sind die von den Dienststellen gemeldeten, 2018 tatsächlich ausbezahlten Förderungsbeträge. Der Bericht besteht aus einer Gesamtübersicht über alle Dienststellen und den einzelnen Dienststellenmeldungen; diese setzen sich jeweils aus zwei Abschnitten zusammen: Übersicht und Einzelfallausweis.

Die Förderungsbericht-Übersicht ist eine zusammenfassende Liste aller Förderungsprogramme der Dienststelle (mit Gesamtsummen der ausbezahlten Förderungen und Anzahl der Förderungsfälle pro Förderungsprogramm).

Der Förderungsbericht-Einzelfallausweis ist eine Auflistung einzelner Förderungsfälle mit Förderungsnehmer, Förderungsgegenstand und Förderungshöhe. Die in Form von übernommenen Haftungen gewährten Förderungen sind nicht enthalten, da sie im Rechnungsabschluss ersichtlich gemacht werden. Gesellschafterzuschüsse scheinen ausschließlich im Beteiligungsbericht auf. Bedarfszuweisungen sind Transferzahlungen an Gemeinden im Sinne des Finanzausgleichsgesetzes und somit keine Landesmittel, sondern Gemeindeertragsanteile, die vom Land lediglich verwaltet und aufgeteilt werden. Da es sich somit um keine Förderungsmittel des Landes handelt, werden die Bedarfszuweisungen im gegenständlichen Förderungsbericht gesondert veröffentlicht.