Parlamentsnews April 2019

Ökostromgesetz – Biomasseförderung-Grundsatzgesetz

Der Nationalrat beschloss das Biomasseförderung-Grundsatzgesetz. Damit ist die Finanzierung der Biomasseanlagen sichergestellt. Ursprünglich wollte man unter anderem die Finanzierung mit dem Ökostromgesetz sicherstellen. Die SPÖ verhinderte dies jedoch mit ihrem Veto im Bundesrat. Da das Ökostromgesetz aufgrund von Kompetenzverschiebungen im Verfassungsrang war, brauchte es dort eine 2/3 Mehrheit. Jetzt wurde mit dem Biomasseförderung-Grundsatzgesetz ein Bundesgesetz geschaffen, welches den Rahmen vorgibt. Die Verantwortung liegt jetzt bei den Ländern dieses auszuführen. Denn in Zukunft wird die Förderung der Biomasseanlagen von den einzelnen Ländern abgewickelt.
Steuern und Abgaben zu senken, ist ein erklärtes Ziel der Regierung. Mit der Befreiung der Ökostrompauschale für einkommensschwache Haushalte wird denen geholfen, die es am meisten brauchen können.

Sozialhilfegrundgesetz Neu

In Österreich gibt es 9 verschiedene Mindestsicherungssysteme. Die unterschiedliche Ausgestaltung dieser hat dazu geführt, dass die Hälfte der Mindestsicherungsempfänger in Wien wohnt. Mit dem Sozialhilfe-Grundgesetz werden nun einheitliche Rahmenbedingen geschaffen, um jeder Person in Österreich gleiche Möglichkeiten zu bieten. Die Mindestsicherung soll diejenigen unterstützen, die es wirklich benötigen, gerade Menschen, die aufgrund ihrer Gesundheit nicht am Arbeitsprozess teilnehmen können. Um besonders armutsgefährdete Gruppen zu unterstützen, wurde ein Zuschlag für Alleinerzieher und Behinderte eingeführt.
Arbeit soll sich lohnen! Die vielen Arbeiter und Angestellten, sowie unsere Unternehmer, erhalten mit ihrer Leistung unseren Sozialstaat. Mit dem neuen System soll jemand, der arbeiten geht, nicht schlechter gestellt werden als jemand, der nicht arbeiten will. So soll mit dem neuen System einerseits Anreiz zum Arbeitswiedereinstieg gesetzt werden, andererseits soll die Integration gefördert werden. So wird die neue Maximalhöhe von 880 € Mindestsicherung nur ausbezahlt, wenn Deutschkenntnisse vorhanden sind. Denn Deutsch ist eine Grundvoraussetzung für Integration und die Eintrittskarte in unsere Gesellschaft.

Die neue Mindestsicherung auf einen Blick:
• Neue einheitliche Regelung: Der Bund regelt den Rahmen, Details liegen bei den Ländern.
• Menschen, die jahrelang eingezahlt haben, werden finanziell besser gestellt.
• Deutsch ist der Schlüssel zur Mindestsicherung: Wer die volle Mindestsicherung will, muss Deutsch auf einem gewissen Niveau können.
• Wir helfen Alleinerziehenden: Diese erhalten zusätzlich für jedes minderjährige Kind einen Bonus.
• Die Mindestsicherung Neu unterstützt bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt.
• Für all jene, denen es gelingt, aus dem Sozialhilfebezug heraus eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, ist ein Freibetrag von bis zu 35% des Nettoeinkommens vorgesehen. Dieser Gehaltsteil bleibt dann für bis 12 Monate von einer Anrechnung ausgenommen. Damit sollen aber auch jene Menschen, die arbeiten, von einem höheren Haushaltseinkommen profitieren. Die Begrenzung auf 12 Monate wird eingeführt, um klarzustellen, dass es hier nicht zu einem Verweilen kommen soll.

Erst am Ende der Integration soll es den vollen Mindestsicherungsbetrag geben.
Die Mindestsicherung beträgt maximal 885 Euro. Davon sind 300 Euro als Arbeitsqualifizierungsbonus vorgesehen.
• Einen Anspruch auf diesen Bonus haben Menschen mit einem Pflichtschulabschluss in Österreich.
• Ist dieser nicht vorhanden, sind zumindest Deutschkenntnisse auf B1-Niveau sowie weitere Kenntnisse (z.B. Wertekurse) vorzuweisen.
• Personen aus Dritt-/ EU-Staaten erhalten Leistungen erst nach 5-jährigem Aufenthalt bei uns.
• Die Mindestsicherung Neu unterstützt durch Geld- & Sachleistungen.
• Wirksame Kontrollen und Sanktionen sorgen dafür, dass die Mindestsicherung nur bekommt, wer sie wirklich braucht.

10 Verhaltensregeln auf Almen und ein Gesetz in Begutachtung

Nach dem Kuhurteil in Tirol gab es große Unsicherheiten über die zukünftige Rinderhaltung auf Almen. Bundesministerin Elisabeth Köstinger hat einen „Aktionsplan sichere Almen“ ins Leben gerufen, in dessen Rahmen 10 Verhaltensregeln definiert wurden. Eine gesetzliche Änderung ist zur Zeit in Begutachtung. Hierbei sollen nicht nur die Landwirte in die Verantwortung genommen werden, sondern auch Eigenverantwortung der Freizeitsuchenden und Touristen gefordert. Mit diesen Maßnahmen soll ein gutes Auskommen der Freizeitsuchenden, Touristen und Landwirten ermöglicht werden.

Lenker von E-Scooter mit Radfahrer gleichgesetzt

Mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung wurden Lenker von E-Scootern mit Radfahrern gleichgesetzt. Für Lenker von E-Scootern gelten dieselben Bestimmungen wie für Radfahrer. Somit darf in Zukunft mit E-Scootern auf Radwegen gefahren werden. Das Fahren auf Gehwegen oder Gehsteigen hingegen ist verboten. Daher müssen E-Scooter ebenfalls mit einer wirksamen Bremsvorrichtung und Rückstrahlern bzw. Rückstrahlfolie ausgerüstet sein.

Jährliches Nulldefizit bis 2023 soll Defizit unter 60 % des BIP’s senken

Wirtschaften auf Kosten der nächsten Generation ist in keinem Unternehmen möglich. Jeder Betrieb und jeder Bürger wäre längst insolvent, würden sie so handeln wie die Politik auf Bundesebene in den letzten Jahrzehnten. Die Bundesregierung unter Bundeskanzler Kurz geht daher neue Wege und macht Schluss mit der Schuldenpolitik in Österreich. Das Nulldefizit aus dem letzten Jahr soll weiter eingehalten werden. Die Schuldenlast soll mit einem jährlichen Nulldefizit bis 2023 auf unter 60 % des BIP’s sinken.