Neues aus dem Landtag

Leitspital sichert die Zukunft der Gesundheitsversorgung

Bei der letzten Sitzung des Landtages Steiermark war die Gesundheitsversorgung ein großes Thema. Im Landtag fand die Aktuelle Stunde zur Zukunft der Gesundheitsversorgung im Bezirk Liezen statt. Faktenbefreite Debattenbeiträge der Oppositionsvertreter untermauerten die Notwendigkeit, die Tatsachen zum Leitspital abermals auf den Tisch zu legen.

Wenn wir die Qualität der Gesundheitsversorgung für die Steirerinnen und Steirer aufrechterhalten und weiter verbessern wollen, ist das Leitspital als wichtiger Teil der gesamten Gesundheitsversorgung im Bezirk Liezen alternativlos! Eine zeitgemäße und hochqualitative Gesundheitsversorgung in der Steiermark ist das oberste Ziel dieser Koalition.

Die Faktenlage hat sich – trotz der durchschaubaren Manöver der Oppositionsparteien und des billigen Aktionismus ‒ nicht geändert, das Leitspital Liezen ist gemeinsam mit den neuen Gesundheits- und Facharztzentren, mit den niedergelassenen Haus- und Fachärzten und dem exzellenten Rettungs- und Notarztwesen ein Garant für eine erstklassige Gesundheitsversorgung im Bezirk. Es wird ein kräftiges neues Leitspital mit breiter Versorgung, höheren Fallzahlen und mehr Qualität gebaut, für das 250 Millionen Euro investiert werden. Besonders wichtig ist: Kein Standort wird geschlossen! An allen bestehenden Krankenhausstandorten wird es Gesundheits- und Facharztzentren geben.

Steirische Volkspartei fordert Richtlinien für eine zeitgemäße, zielgruppenorientierte Versorgung von psychisch kranken Menschen auszuarbeiten

Zum Bericht des Rechnungshofes „Psychosoziale Angebote in den Ländern Salzburg und Steiermark“ vom 1. März 2019, haben ÖVP und SPÖ gemeinsam einen Entschließungsantrag eingebracht.  Wie im Bericht ausgeführt, stellen psychische Erkrankungen für die Bevölkerung ebenso wie für das Gesundheits- und das Sozialsystem eine erhebliche und wachsende Herausforderung dar.

Seitens der Landesregierung wurde in dem eben genannten Bericht ausgeführt, dass die zuständigen Abteilungen (Abteilung 8 Gesundheit, Pflege und Wissenschaft sowie Abteilung 11 Soziales, Arbeit und Integration) beauftragt wurden, den Bedarfs- und Entwicklungsplan Sozialpsychiatrie 2013 zu evaluieren und zu aktualisieren und somit eine bedarfsorientierte Handlungsgrundlage für ein gemeinsames Vorgehen des Gesundheits- und Sozialressorts – entsprechend der budgetären Bedeckung –  zu entwickeln. Weiters wird auch die Versorgung psychisch kranker Menschen mit adäquaten Wohnangeboten zu berücksichtigen sein. Daher sind somit zeitgemäße und entsprechende Vorgaben in den Bedarfs- und Entwicklungsplan Sozialpsychiatrie 2013 für eine bedarfsgerechte Versorgung einzuarbeiten.

Änderung des Gesetzes zur Anerkennung von Berufsqualifikation

Das Gesetz über eine Anerkennung von Berufsqualifikationen (StGAB) wurde am 25.11.2016 in der Steiermark erlassen und dient der Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU zur Änderung der Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarktinformationssystems („IMI-Verordnung“). Kürzlich hat die Europäische Kommission die korrekte Umsetzung der genannten Richtlinie in den Mitgliedstaaten überprüft und ist in Bezug auf Österreich zu dem Schluss gekommen, dass einige Bestimmungen der Richtlinie noch nicht konform umgesetzt wurden. Das Land Steiermark ist hier von der nicht korrekten Umsetzung des Art. 4c Abs. 1 über den Europäischen Berufsausweis und des Art. 4f über den partiellen Berufszugang betroffen. Die Novellierung des Steiermärkischen Gesetzes über die Anerkennung von Berufsqualifikationen dient daher der Herstellung eines europarechtskonformen Zustands.

Inhaltlich geht es dabei um die Verkürzung der Entscheidungsfrist auf drei Wochen beim Europäischen Berufsausweis für sonstige Dienstleistungen und die Entscheidung über partiellen Berufszugang auch von Amts wegen.