Neues aus dem Landtag

Novellierung regelt Patienten- und Pflegevertretung neu

Mit der Novelle soll eine effektivere Ausübung der Patientinnen-/Patienten- und Pflegevertretung durch die Zulässigkeit von Sprechstunden in Pflegeeinrichtungen ermöglicht werden. Dies soll insbesondere durch Maßnahmen, wie der Einräumung des Rechts der Patientinnen-/Patienten- und Pflegevertretung zur Abhaltung von Sprechstunden in Pflegeeinrichtungen zur Erfüllung der gesetzlich vorgesehenen Aufgaben oder der Verpflichtung von Rechtsträgern bzw. Betreibern von Pflegeeinrichtungen, der Patientinnen‑/Patienten- und Pflegevertretung bei Bedarf eine geeignete Räumlichkeit zur Abhaltung von Sprechstunden unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, ermöglicht werden. Außerdem wird es eine Verpflichtung der Patientinnen-/Patienten- und Pflegevertretung geben, dem jeweiligen Rechtsträger bzw. Betreiber der Pflegeeinrichtung Termine für geplante Sprechstunden spätestens 14 Tage im Voraus bekannt zu geben.

Durch diese Novellierung wird es Verbesserungen für die Bewohnerinnen und Bewohner geben, zum Beispiel die Einräumung des Rechts auf Abhalten von Sprechstunden durch die Pflegevertretung, sowie die Verpflichtung der Betreiber, entsprechende Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen.

Die Regierungsvorlage wurde einstimmig angenommen.

 

Arbeitsförderungsbericht aus den Jahren 2016 und 2017 zur Abhandlung im Landtag

 

Der vorgelegte Bericht umfasst den Zeitraum 2016 und 2017 und beinhaltet die Beschreibung der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungssituation, die Darstellung der Förderungsprogramme und –schwerpunkte und der Förderungsvolumina,  sowie eine Darstellung der in den Jahren 2016 und 2017 geförderten Projekte und einen Ausblick auf programmatische Schwerpunktsetzungen in den Jahren 2018 und 2019.

 

In den Jahren 2016 und 2017 verbesserte sich die Situation am steirischen Arbeitsmarkt. Die Arbeitslosigkeit sank seit dem Jahr 2015 bis 2017 tendenziell ab. Die Beschäftigtenzahl stieg im Jahr 2016 um +1,4 %, im Vergleich zu 2015 auf einen durchschnittlichen Bestand von 496.583 Personen. Die Arbeitslosenquote lag in der Steiermark bei 8,2 % (-0,1 % gegenüber dem Vorjahr) und damit deutlich unter der österreichischen Arbeitslosenquote von 9,1 %. Der Bestand an vorgemerkten Arbeitslosen sank im Jahr 2016 um -0,2 % gegenüber 2015 auf einen Wert von durchschnittlich 44.388 Personen. Die positiven Entwicklungen am Arbeitsmarkt zeigten sich 2016 auch in einem Anstieg bei den offenen Stellen um +44,9 % auf 4.879. Der Zugang an offenen Stellen betrug 71.190, das bedeutet einen Anstieg um +20 %.

2017:

Die Trendumkehr am steirischen Arbeitsmarkt verstärkte sich. Die Beschäftigungszahl stieg um +2,4 % an und die Arbeitslosenquote lag weiterhin deutlich unter dem Bundeswert von 8,5 %. Auch die Anzahl der Arbeitslosen nahm merklich ab. Die durchschnittliche Arbeitslosenquote nahm im Vergleich zu 2016 um -0,9 Prozentpunkte auf einen Wert von 7,4 % ab. Der Bestand an vorgemerkten Arbeitslosen nahm um -9,5 % ab. Die Zahl der offenen Stellen stieg im Jahr 2017 um +51,8 % auf 7.407. Der Zugang an offenen Stellen Betrug 84.205. Das ist ein Anstieg um 18,3 %.

Im Jahr 2018entwickelte sich die Konjunktur weiterhin positiv. Die aktuelle Prognose geht von einem deutlicheren Rückgang der Arbeitslosigkeit aus. Die Beschäftigung wird weiterhin leicht ansteigen.