Informationen aus dem Landtagsklub

Unter nachstehenden Punkten finden Sie einen Überblick über die Beschlüsse der Landtagssitzung vom 20.November,

Agrarförderung für kleine und mittlere landwirtschaftliche Betriebe wird verstärkt

Es steht außer Zweifel, dass die enormen Leistungen und der Mehrwert einer gemeinsamen Agrarpolitik für die Europäische Gesellschaft und die Erhaltung vitaler ländlicher Räume durch entsprechende Abgeltung öffentlicher Mittel auf nationaler und europäischer Ebene abgebildet werden müssen. Es gilt für österreichische Landwirte jene Rahmenbedingungen zu schaffen, die es ihnen ab dem 1. Jänner 2021 ermöglichen, die zukünftigen Herausforderungen bestmöglich zu bewältigen. Das Bundesministerium ist auch in Zukunft bestrebt, unter anderem die Bewirtschaftung der Berggebiete aufrecht zu erhalten. Denn nur dadurch kann die einzigartige österreichische Kulturlandschaft als wesentliches Kapital der ländlichen Räume und als notwendige Grundlage für eine entsprechende landwirtschaftliche Qualitätsproduktion bewahrt werden. Deshalb müssen insbesondere bäuerliche Familienbetriebe im Fokus der künftigen Gestaltung stehen. Für den derzeitigen österreichischen Vorsitz im Rat der EU stellt dieses Thema eine Priorität dar. Voraussetzung für eine erfolgreiche gemeinsame Agrarpolitik ist jedenfalls eine ausreichende finanzielle Dotierung.

Der Klimaschutzbericht 2017 im Landtag

Es liegt der jährliche Klimaschutzbericht vor, in dem über den Umsetzungsstand und die Effekte der Maßnahmen des Klimaschutzplans Steiermark berichtet wird. Basis bilden die Treibhausgasemissionsdaten des Umweltbundesamtes.Von den 109 im Jahr 2013 beschlossenen Einzelmaßnahmen wurden mit Ende 2017 20 Maßnahmen abgeschlossen, 75 in Umsetzung gebracht und 14 befinden sich in Vorbereitung. Für das Berichtsjahr 2017 zeigt die steirische Klimabilanz, bezogen auf das Referenzjahr 2005, eine deutlich sinkende Tendenz. 2005 lagen die steirischen Gesamtemissionen inklusive Emissionshandelsunternehmen bei 16,2 Mio Tonnen CO2. Diese Emissionen reduzierten sich im Jahr 2016 auf rund 13,2 Mio Tonnen CO2. Im Gebäudesektor konnten die Emissionen um 46 % gesenkt werden. Im Mobilitätsbereich haben sich die Treibhausgasemissionen in den letzten Jahren stabilisiert und liegen bei ca. 3,5 Tonnen CO2. Im landwirtschaftlichen Bereich sind ab 2005 keine Rückgänge zu verzeichnen. Im Abfallwirtschaftsbereich sind die Emissionen seit 2005 um 38 % gesunken (maßgebend sind die sinkenden Methanemissionen aufgrund der seit 2004 geltenden Deponieverordnung). In der Produktion haben die Emissionen um 3 % abgenommen. Der Bereich Klimastil ist ein wesentlicher Sektor in der Umsetzungsphase II. Dabei spielen Information, Beratung und Bewusstseinsbildung eine zentrale Rolle. Hier gibt es aufgrund der Nicht-Quantifizierbarkeit der Maßnahmen nach Tonnen CO2-Einsparung keine Emissionszahlen. Jedoch sind die Maßnahmen aus diesem Bereich als essentielle Grundlage für die Implementierung technischer Maßnahmen oder Inanspruchnahme von Förderungen anzusehen. „Klimaschutz bedeutet auch Menschenschutz!“, betonte VP-Umweltsprecher Hubert Lang, „im Klimaschutzplan sind Maßnahmen angeführt, die greifen, die dieses hohe Haus nicht nur beschlossen hat, sondern die Landesregierung auch dementsprechend umsetzt.“

„Die Europäische Union ist das größte Friedensprojekt, das Europa je gesehen hat.“

Die Landesregierung legte den ersten Halbjahresbericht 2018 betreffend die Entwicklungen in der Europäischen Union und die Aktivitäten des Europaressorts vor, der folgendes beinhaltet:

  1. „Europa fängt in der Gemeinde an“
  2. Steirische Beteiligung im Ausschuss der Regionen (AdR)
  3. Steirische Termine im Steiermark-Haus (Steiermark-Büro) in Brüssel
  4. Rechtsanpassung in der Steiermark
  5. Vertragsverletzungsverfahren mit Steiermark-Bezug
  6. Neue Rechtsakte

VP-Europasprecher Lukas Schnitzer betonte vor allem die Wichtigkeit des Projekts „Europa fängt in der Gemeinde an“, das im Jahr 2010 vom Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres in Zusammenarbeit mit der Vertretung der Europäischen Kommission in Österreich gestartet wurde: „Die Europäische Union ist das größte Friedensprojekt, das Europa je gesehen hat. 100 steirische Europa-Gemeinderätinnen und -Gemeinderäte leisten einen Beitrag für unsere Regionen in der Union, die vor großen Herausforderungen, wie dem Außengrenzschutz zur Unterbindung illegaler Migration, steht. Ich möchte alle jungen Menschen dazu einladen, diese Möglichkeit der Beteiligung und Mitgestaltung für ihre Regionen zu nutzen.“

Die steirischen Europa-Gemeinderätinnen und -Gemeinderäte sollen in den österreichischen Städten und Gemeinden Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter als sogenannteEU-Gemeinderätinnen und EU-Gemeinderäte an der Gestaltung der Europäischen Union mitwirken und ihre Regionen vertreten. „Ich möchte allen Europa-Gemeinderätinnen und -Gemeinderäten ein großes Dankeschön für ihre Arbeit an der Europäischen Union sowie an ihren Heimatgemeinden aussprechen. Unsere Aufgabe als junge Menschen ist es, dieses Europa proaktiv mitzugestalten, und genau durch diese Initiative ist das möglich“, betonte Schnitzer abschließend.

„Nachtragsbudget 2018 des Landesist eine Notwendigkeit“

Im Landesbudget 2018 wurde für die Abschaffung des Pflegeregresses keine Vorsorge getroffen. Bislang ist erst ein erster Anteil geflossen, zugleich bestehen derzeit nicht im Budget 2018 gedeckte Auszahlungserfordernisse an die Sozialhilfeverbände. Bei den Ertragsanteilen an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben ist ein Abgabenmehrertrag im Vergleich zu den Budgetzahlen zu erwarten. Gemäß Schuldenmanagementstrategie erfolgte 2018 eine nicht veranschlagte vorzeitige Teiltilgung eines bestehenden ÖBFA-Darlehens (Österreichische Bundesfinanzierungsagentur) sowie die gleichzeitige Neuaufnahme und wurde eine Tilgung von variabel verzinsten Darlehen des Landes bei der Europäischen Investitionsbank durchgeführt. Zusätzlich sollen Maßnahmen der Finanzierungstätigkeit umgesetzt werden und soll eine Weitergabe von Darlehen an die Landesimmobiliengesellschaft im Jahr 2018 erfolgen.

Um diesen Umständen Rechnung zu tragen, sind Änderungen des beschlossenen Budgets 2018 und des Finanzrahmens vorzunehmen. Die Auszahlungsobergrenze des Landesfinanzrahmens 2018 Gesamt von EUR 5.796,5 Mio. erhöht sich um EUR 138,0 Mio. auf EUR 5.934,5 Mio., gleichzeitig erhöhen sich die Einzahlungsuntergrenzen von 5.459,2 Mio. um 88,9 Mio., auf 5.548,1 Mio. Die im Landesfinanzrahmen 2018 vorzunehmenden Änderungen bedingen die im Nachtragsbudget detailliert dargestellten Veränderungen einzelner Positionen im Ergebnis- und Finanzierungshaushalt. „Dieses Nachtragsbudget ist für niemanden eine Freude, aber es ist eine Notwendigkeit“, erklärte VP-Gesundheitssprecherin Barbara Riener, „die Abschaffung des Pflegeregresses ist die Hauptursache für dieses Nachtragsbudget.“