Aktuelles aus dem Landtag – 03.05.2017

Barbara Eibinger-Miedl mit großer Mehrheit zur Landesrätin für Wirtschaft, Tourismus, Europa, Wissenschaft und Forschung gewählt

Mit großer Mehrheit (den Stimmen von ÖVP, SPÖ, FPÖ und der Grünen) wurde die frühere Klubobfrau der Steirischen Volkspartei Barbara Eibinger-Miedl im Zuge der letzten Landtagssitzung zur neuen Landesrätin für Wirtschaft, Tourismus, Europa, Wissenschaft und Forschung gewählt. Am Beginn ihrer kurzen Erklärung bedankte sich die neue Landesrätin für den Vertrauensvorschuss des Landtages Steiermark. „Schon als Klubobfrau war es mir immer ein Anliegen, einen wertschätzenden, respektvollen und offenen Umgang mit allen Fraktionen zu pflegen. Ich kann Ihnen versichern, dass ich alles dafür tun werde, diesen Umgang beizubehalten“, so die neue Landesrätin.

Eine Forschungsquote von 5 Prozent bleibt das steirische Ziel

Betreffend ihrer einzelnen Ressorts verwies Eibinger-Miedl auf die bisherigen Maßnahmen und Erfolge, die sie weiterführen wolle. In der Forschung und Entwicklung bleibt eine Forschungsquote von 5 % für die Steiermark das Ziel. Dazu ist die enge Zusammenarbeit mit unseren Forschungseinrichtungen und Hochschulen ein entscheidender Faktor.

Steirische Wirtschaft in ihrer Gesamtheit sehen

Eibinger-Miedl will die steirische Wirtschaft in ihrer Gesamtheit sehen. „Ich komme selbst aus einem Familienbetrieb, der heuer sein 70-jähriges Bestehen feiert und in dritter Generation geführt wird. Daher ist mir bewusst, wie wichtig die Vielfalt in unserer heimischen Wirtschaft – vom Industriebetrieb, über die vielen Klein- und Mittelbetriebe bis hin zu den zahlreichen Jungunternehmen – ist. Diese Vielfalt gilt es zu erhalten und die Betriebe dabei zu unterstützen, zu investieren, zu wachsen und auf den internationalen Märkten erfolgreich zu sein.“

Gemeinden und Regionen weiter stärken

Ein besonderes Anliegen, das sie aus dem Landtagsklub in die Regierung mitnehme sei die Stärkung der Gemeinden und Regionen, betonte Eibinger-Miedl. „Schon in meiner bisherigen Tätigkeit habe ich viel Zeit und Energie auf die Frage verwendet, wie wir neben dem starken Zentralraum unsere Gemeinden und Regionen stärken können. Ich freue mich, dass ich hier durch meine neuen Ressorts viel dazu beitragen kann, dieses Ziel umzusetzen. Sei es in der Wirtschaft, im Tourismus oder in der Wissenschaft und Forschung.“

Europa in den steirischen Regionen fester verankern

Das Europaressort sei ihr ein besonderes Herzensanliegen, betonte Eibinger-Miedl in ihrer Rede. In einem Land, in dem jeder zweite Euro im Export verdient wird, gilt es, das Bewusstsein für ein gemeinsames Europa weiter zu stärken. Daher ist es mir wichtig, nicht nur die Steiermark als europäische Region weiter erfolgreich zu positionieren, sondern auch Europa in der Steiermark stärker zu verankern.“

 


Karl Lackner ist neuer ÖVP-Klubobmann

Nach der Wahl von Barbara Eibinger-Miedl zur neuen Landesrätin für Wirtschaft, Tourismus, Europa, Wissenschaft und Forschung hat der bisherige KO-Stellvertreter Karl Lackner die Führung des ÖVP-Klubs übernommen. Nachdem Karl Lackner während Eibinger-Miedls Babypause bereits interimistischer ÖVP-Klubchef war, wurde er nun einstimmig von den ÖVP-Abgeordneten zu ihrem Klubobmann gewählt.

Der neue Klubchef zeigte sich sehr erfreut über das Vertrauen seiner Kolleginnen und Kollegen. „Ich sehe die Möglichkeit, den Abgeordneten der ÖVP im Landtag als Klubobmann vorzustehen als großen Vertrauensbeweis und als Bestätigung meiner bisherigen Arbeit. Es ist aber auch ein Zeichen dafür, wie gut die Teamarbeit im Klub funktioniert und ich bin überzeugt, dass wir diese gute Kultur des Zusammenarbeitens auch in Zukunft beibehalten werden“, so der neue Klubobmann.

Neben der Arbeit an der Landesgesetzgebung und der Fraktionsführung ist dem neuen Klubobmann vor allem die Entwicklung des ländlichen Raums und der steirischen Regionen ein Anliegen. Bereits 2014 leitete er eine klubinterne Arbeitsgruppe, die mit der Erstellung eines eigenen Programmes zu diesem Thema beauftragt war. „Land.Raum.Zukunft“ wurde Anfang 2015 präsentiert und heute findet sich Vieles davon im gemeinsamen Regierungsübereinkommen mit der SPÖ wieder. „Von den 28 Themenschwerpunkten, die wir definiert haben, sind bisher 22 umgesetzt oder befinden sich schrittweise in Umsetzung“, erklärt Lackner.

Im letzten Herbst hat der ÖVP-Landtagsklub daher begonnen, an einer Neuauflage des Programmes zu arbeiten. In den nächsten Wochen soll dieses finalisiert werden, eine Präsentation ist noch für das erste Halbjahr geplant. Kernthema der Neuauflage wird die Frage sein, wie man Betriebsansiedelungen erleichtern, bestehende Unternehmen stärken und Arbeitsplätze im ländlichen Raum sichern und schaffen kann. „Wir planen einige konkrete neue Initiativen, die wir vorschlagen und schnellstmöglich umsetzen wollen“, kündigt der neue Klubobmann an. „Denn die Stärkung des ländlichen Raums ist ein Thema, das niemals abgeschlossen ist. Unser Land verändert sich und die Politik muss darauf reagieren. Deshalb dürfen wir nicht aufhören, an der Weiterentwicklung unserer Regionen zu arbeiten, was sowohl urbane als auch ländliche Räume miteinschließt. Wir müssen immer daran arbeiten, besser zu werden. Dafür sind wir gewählt und die Menschen haben das Recht, genau das von uns Politikern zu erwarten.“

 


Ein modernes Naturschutzgesetz für weniger Bürokratie und mehr Rechtssicherheit

Landtag Steiermark legt den Entwurf eines neuen Naturschutzgesetzes vor. Umfangreiche Verhandlungen mit allen Interessensvertretungen nähern sich damit einem Ergebnis.

Erstmals seit 1976 liegt ein umfassender Entwurf zur Neuerlassung des Steiermärkischen Naturschutzgesetzes vor. Die ÖVP/SPÖ-Zukunftskoalition hat einen entsprechenden Entwurf im zuständigen Unterausschuss vorgelegt. Dieser ist das Ergebnis zahlreicher Arbeitsgruppensitzungen der vergangenen Jahre und wurde unter Einbeziehung aller Interessensgruppen im Naturschutzbereich erarbeitet.

Anpassung an europarechtliche Erfordernisse

„Zum einen war es wichtig, europarechtliche Vorgaben im Gesetz zu berücksichtigen. Vieles von dem, was den Naturschutz betrifft, wird auf europäischer Ebene festgelegt und vom Europäischen Rat unter Einbeziehung aller zuständigen Umweltminister beschlossen. Umzusetzen ist es dann auf Ebene der Bundesländer, weshalb wir hier das Naturschutzgesetz entsprechend anpassen müssen“, erklären die beiden ÖVP-Verhandler LAbg. Hubert Lang und Klubobmann LAbg. Karl Lackner. Diesem Erfordernis wird mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf entsprochen.

Entbürokratisierung, Rechtssicherheit und bessere Anwendbarkeit

Wichtigstes Anliegen des ÖVP-Landtagsklubs war es, die Anwendbarkeit des Gesetzes zu verbessern. Immerhin ist die derzeit gültige Fassung mittlerweile 41 Jahre alt. „Aus dem Gesetzesvollzug gibt es zahlreiche Erfahrungen dahingehend, wo es eine Klarstellung von Begriffen für mehr Rechtssicherheit oder eine Verbesserung von Verwaltungsabläufen zur Entbürokratisierung braucht. Diese wurden in den vorliegenden Entwurf eingearbeitet“, so die beiden ÖVP-Vertreter.

Bei der Neufassung wurde daher ein im Rechtsvergleich mit anderen Bundesländern modernes und gleichzeitig besser vollziehbarer Gesetzesentwurf vorgelegt. Im gesamten Gesetz wurde gegenüber der Vorgängerversion die Begrifflichkeit und die Systematik vereinheitlicht. Darüber hinaus wurden Definitionen überarbeitet und im Sinne einer besseren Vollziehbarkeit konkretisiert.

Vertragsnaturschutz wurde gestärkt

Selbstverständlich soll das neue Naturschutzgesetz weiterhin bestmöglichen Schutz für schützenswerte Landschaftsteile, Tiere und Naturgüter gewährleisten. Dabei wurde aber die grundsätzliche Zielrichtung weiter hin zum Vertragsnaturschutz verlagert. Das bedeutet konkret, dass Behörde und Grundeigentümer über die Bedingungen des Naturschutzes, im Sinne von Geboten und Verboten bzw. erlaubter Nutzung des Gebietes, sowie über die Entschädigungsansprüche einen Vertrag schließen. Zwar kann die Behörde nach wie vor Naturschutzgebiete per Verordnung erlassen, die Intention ist es aber den Vertragsnaturschutz zu forcieren, was durchaus im Sinne der Grundeigentümer ist.

Entschädigungsansprüche verbessert, Verfahren erleichtert

Die Bestimmungen betreffend Entschädigungsansprüche wurden generell im Sinne der Grundeigentümer verbessert und die Verfahren ökonomischer gestaltet. Weiters wurde darauf Wert gelegt, dass bei Ausweisung von Schutzgebieten sowie insbesondere bei der vorläufigen Unterschutzstellung genauer als bisher definiert wird, welche Verbote und Gebote für die Schutzfläche bestehen und dadurch auch die Entschädigungsansprüche erleichtert und genauer geregelt sein werden.

Weniger Bürokratie bei naturschutzrechtlich nicht bewilligungspflichtigen Bauvorhaben

Überdies wurde eine Variante geschaffen, für Projekte ein unbürokratisches und rasches Anzeigeverfahren durchzuführen. Konkret bedeutet das, dass etwa für Baumaßnahmen in einem Landschaftsschutzgebiet keine zusätzliche Naturschutzgenehmigung erforderlich ist, sondern eine einfache Erklärung im Anzeigeverfahren genügt. Für die Bauherren eine wichtige Verwaltungsvereinfachung.

Der Gesetzesentwurf wurde unter Einbindung aller vom Gesetz betroffenen Interessensvertretungen erarbeitet und stellt sowohl für Rechtsanwender als auch für den Vollzug einen massiven Fortschritt dar.

 Unterschiedliche Interessen berücksichtigt. Finale Verhandlungen Ende April

„Um den aktuellen Erfordernissen gerecht zu werden braucht es ein Naturschutzgesetz mit einfacheren Verfahren, einer verbesserten Konkretisierung von Ge- und Verboten und einem fairen Interessensausgleich zwischen Naturschutzerfordernissen und den berechtigten Interessen der Grundbesitzer. Dazu gehört auch Fairness bei etwaigen Entschädigungen. Wir haben uns intensiv bemüht, den Interessen aller Betroffenen mit dem Gesetzesvorschlag gerecht zu werden. Mit dem vorliegenden Entwurf sind wir auf einem guten Weg“, betonen Hubert Lang und Karl Lackner.

In  einer weiteren Unterausschusssitzung Ende April wurden alle Stellungnahmen genau geprüft. Aufgrund der Anregungen gab es erweiternde Klarstellungen in den Erläuterungen und sinnvolle Anpassungen. Nach einer weiteren Behandlung im nächsten Ausschuss soll das Gesetz schließlich in der nächsten Landtagssitzung im Mai beschlossen werden.


Neues Wettengesetz soll den Wettkundenschutz erhöhen

Die Zukunftskoalition von ÖVP und SPÖ hat dem Landtag Steiermark den Entwurf eines neuen Wettengesetzes vorgelegt. „Mit dem neuen Gesetz wollen wir in erster Linie den Schutz der Wettkundinnen und Wettkunden verbessern. Darüber hinaus werden die Möglichkeiten der Livewetten eingeschränkt“, erläutert ÖVP-Chefverhandlerin LAbg. Alexandra Pichler-Jessenko.

Anlass für die Neufassung ist eine EU-Richtlinie, die es umzusetzen gilt und ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes, wonach die Tätigkeit von Wettvermittlern in die Regelung  miteinbezogen werden muss und kein freies Gewerbe mehr darstellt. Im Zuge dessen wurden aber auch zahlreiche inhaltliche Verbesserungen vorgenommen.

Jugendschutz und Wettkundenkarte

Konkret soll durch die Neufassung des Gesetzes vor allem der Jugendschutz verbessert werden, indem dieser explizit im Gesetz verankert wird und ein entsprechender Hinweis auch vor dem Eingang von Annahmestellen und auf jedem Wettterminal angebracht werden muss. Neu eingeführt wird eine Wettkundenkarte, die zum Wetten an Wettterminals und bei Wetten, die den Betrag von 70 Euro übersteigen, zwingend notwendig ist. Ebenfalls neu ist die Möglichkeit der Selbst- und Fremdsperre zum Wettkundenschutz.

Verpflichtende Beratungsgespräche und Wettsperre

Für Personen, bei denen das Wettverhalten eine Suchterkrankung nahelegt oder die Existenzgrundlage gefährdet, sind in Zukunft verpflichtende Beratungsgespräche durch den Wettunternehmer durchzuführen. Kann die Person nicht glaubwürdig versichern, dass ihre Existenzgrundlage nicht gefährdet ist, muss der Wettunternehmer den betroffenen Wettkunden sperren. Dies geschieht auch, wenn das Beratungsgespräch verweigert wird.

Wettmöglichkeiten werden eingeschränkt

Ebenfalls eingeschränkt werden die Wettmöglichkeiten – konkret die der Livewetten. Hier sind in Zukunft nur noch Wetten auf das Endergebnis, das Zwischenergebnis sowie darauf, welche Mannschaft bei Fußball und Eishockey das nächste Tor erzielt, möglich. Livewetten auf Ereignisse wie das nächste Foul, den nächsten Eckball oder die nächste gelbe Karte sind damit in Zukunft nicht mehr möglich. Ebenfalls nicht mehr erlaubt sind Wetten auf voraufgezeichnete oder virtuelle Sportereignisse (z.B. Computerspiele) sowie auf Sportereignisse bei denen überwiegend Kinder und Jugendliche teilnehmen.

 Wettannahme über Wettterminals oder Eingabegeräte

Platziert werden können Wetten weiterhin über Wettterminals oder über Eingabegeräte, die im Gesetz neu definiert wurden. Während bei Wettterminals die Eingabe und der Abschluss einer Wette ausschließlich mit einer zuvor ausgestellten, personenbezogenen Wettkundenkarte möglich ist, können bei Eingabegeräten Wetten elektronisch angezeigt und eingegeben, jedoch weder bezahlt noch abgeschlossen werden. Dies ist nur bei den dafür vorgesehenen Schaltern in Wettbüros oder Wettannahmestellen möglich, wo zusätzlich eine Wettkundenkarte ab einem Einsatzbetrag von 70 Euro vorgeschrieben ist.

Gesetz geht vor Beschlussfassung in ein Begutachtungsverfahren

„Der Entwurf wurde allen im Landtag vertretenen Fraktionen übermittelt und bereits in einer Sitzung des dafür zuständigen Unterausschusses besprochen. In der kommenden Ausschusssitzung am 9. Mai soll schließlich das Begutachtungsverfahren eingeleitet werden. Dabei können Stellungnahmen zum Gesetz abgegeben werden, die in Folge im Ausschuss diskutiert werden. Nach einem Notifikationsverfahren auf Ebene der Europäischen Union soll das Gesetz voraussichtlich im Herbst im Landtag Steiermark beschlossen werden.


„Ehrenmedaille des Landtages Steiermark“ für ehrenamtlich und freiwillig Tätige

Erste Auszeichnungen für Ehrenamtliche werden bereits 2017 verliehen.

In der letzten Landtagssitzung wurde von allen im Landtag vertretenen Fraktionen einstimmig die Schaffung einer Ehrenmedaille des Landtages Steiermark beschlossen.

Die Auszeichnung soll hervorragende und besondere Verdienste um das Ehrenamt im Land Steiermark würdigen.

Die Ehrenmedaille wird aus diesem Anlass jährlich rund um den Internationalen Tag des Ehrenamtes (5. Dezember) im Rahmen einer Veranstaltung im Landhaus an drei ausgewählte Steirerinnen und Steirer verliehen, um neben dem gebührenden Dank und der Anerkennung auch ein äußeres Zeichen der Wertschätzung zu setzen.

„Die Rahmenbedingungen für ein funktionierendes Zusammenleben in unserer Gesellschaft müssen ohne Zweifel von der Politik gesetzt werden. Dennoch sind zivilgesellschaftliches Engagement und ehrenamtliche Hilfsbereitschaft unverzichtbare Stützpfeiler für das Zusammenleben in unserer modernen vielfältigen Gesellschaft. Die Ehrenmedaillen des Landtages Steiermark werden diesen wertvollen Einsatz im Sinne des ehrenamtlichen Engagements entsprechend würdigen und anerkennen“, so ÖVP-Klubobmann Karl Lackner.

Die Tatsache, dass die Verleihung der Ehrenmedaille auf drei Personen pro Jahr begrenzt ist, soll deren besonderen Wert und Bedeutung unterstreichen.

Vorschläge zur Verleihung der Ehrenmedaille des Landtages Steiermark können von allen Steirerinnen und Steirern für den jeweils nächsten Verleihungstermin bis längstens 1. Oktober in der Landtagsdirektion eingebracht werden. Ein entsprechendes Formular findet sich auf der Homepage des Landtages Steiermark unter www.landtag.steiermark.at.


Landtag Steiermark stärkt den Landesrechnungshof

Der Landesrechnungshof bekommt mehr Personal, um seinen erweiterten Aufgaben nachkommen zu können. Ausgehend von den bereits für 2017 genehmigten Planstellen wird im Stellenplan des Landesrechnungshofes für die Jahre 2018 bis 2021 eine Erhöhung um drei weitere Vollzeitkräfte vorgenommen. Das hat der Kontrollausschuss des Landtages bereits in seiner Sitzung am 18.04. einstimmig beschlossen. (Ein gesonderter Beschluss in der Landtagssitzung ist dazu nicht erforderlich.)

Notwendig sind die zusätzlichen Personalressourcen, um den zuletzt erfolgten Aufgabenerweiterungen (Stellungnahmen zum Landesrechnungsabschluss sowie zur Wirkungsorientierung und Ausdehnung der Prüfungskompetenz im Gemeindebereich) mit entsprechenden personellen Maßnahmen zu begegnen. Die Zahl der Planstellen im Landesrechnungshof steigt damit von 27 auf 30 „Vollzeitäquivalente“ an.

Landesrechnungshof legt erfolgreiche Bilanz für das Jahr 2016 vor

Über die im Jahr 2016 erfolgte Tätigkeit informiert der Landesrechnungshof in seinem Jahresbericht, der in der letzten Sitzung des Landtages ausführlich thematisiert und einstimmig zur Kenntnis genommen wurde.

Die Tätigkeiten im Jahr 2016 umfassten 14 Gebarungskontrollen einschließlich der Stellungnahme zum Landesrechnungsabschluss, 2 Gemeindegebarungsprüfungen (Marktgemeinde Gröbming, Kapfenstein), die Projektkontrolle des Landespflegezentrums Mautern sowie der Jahresbericht zur Gesamtkostenverfolgung für 2015. Ebenfalls geprägt war das Arbeitsjahr vom Führungswechsel innerhalb des Landesrechnungshofes von Margit Kraker zu Heinz Drobesch.

Bereits 66 % der Empfehlungen des Landesrechnungshofes wurden umgesetzt! (2015: 49 %)

„Die Tatsache, dass 66 % der Empfehlungen des Landesrechnungshofes umgesetzt wurden oder sich in Umsetzung befinden, zeugt von der wichtigen Rolle die der Landesrechnungshof einnimmt aber auch von der guten Zusammenarbeit mit dem Rechnungshof“, so ÖVP-Klubobmann und ÖVP-Kontrollsprecher Karl Lackner. Im Jahr 2015 lag die Quote der umgesetzten Empfehlungen bei 49 %.

Der Landesrechnungshof Steiermark feiert heuer sein 35-jähriges Bestehen.


 Reparieren statt wegwerfen: Landtag Steiermark beschäftigt sich mit der Kreislaufwirtschaft

Gemeinsam mit dem zuständigen Ressort der Landesregierung (Lebensressort) beschäftigt sich der Landtag Steiermark damit, ein Maßnahmenpaket zu erarbeiten, um den eingeschlagenen Weg zu einer Kreislaufwirtschaft zu forcieren. Eine entsprechende Stellungnahme des zuständigen Landesrates Hans Seitinger wurde im Zuge der letzten Landtagssitzung ausführlich diskutiert. Demnach sollte ein Maßnahmenpaket insbesondere folgende Elemente enthalten:

  1. Bei Neu- oder Umbau von Altstoffsammelzentren werden in der Planung Re-Use-Annahmemöglichkeiten, ein Re-Use-Shop oder ein Repair-Café mitberücksichtigt. Auch bei bestehenden Sammelzentren wird Unterstützung angeboten.

Im Jahr 2015 wurde die Studie „Ressourcenpark – das Altstoffsammelzentrum der Zukunft“ erstellt. Damit wird den Abfallwirtschaftsverbänden und Gemeinden ein grundlegendes Planungskonzept für die Um- und Neugestaltung von Altstoffsammelzentren angeboten, wo für mehr als 80 Abfallarten eine getrennte Erfassung für eine weiterführende Verwertung dargelegt werden. Die Studie enthält Hinweise bezüglich der Integration von Re-Use-Shops und räumliche Anforderungen für die Abhaltung von „Repair Cafes“.

  1. Die öffentliche Beschaffung setzt vermehrt auf Produkte auf Basis von Miet- sowie Dienstleistungsmodellen.

Dem Aspekt der nachhaltigen Beschaffung wird insoweit Rechnung getragen, dass über die kommunalen Abfallberatungen den Gemeinden bei Beschaffungsvorgängen Unterstützung angeboten wird.

Auf Bundesebene wurde 2010 der Aktionsplan nachhaltige Beschaffung erlassen, wo neben Zielen und Maßnahmen auch konkrete Umweltkriterien für Produkte aus 16 Beschaffungsgruppen zusammengestellt sind.

  1. Im Rahmen einer Informationskampagne werden Themen wie Abfallvermeidung, Reparieren statt Wegwerfen und Gebrauchen statt Verbrauchen verstärkt vermittelt.

Die Abteilung 14 (Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit) setzt seit Jahren Aktivitäten im Sinne einer Stärkung der Kreislaufwirtschaft. Dazu hat sich das Referat Abfallwirtschaft an der österreichischen Plattform „reparaturführer.at“ beteiligt. Weiters gibt es ein umfassendes Programm der steirischen Abfallberater für Kindergärten und Schulen, welches seitens des Landes gefördert wird. In Zusammenarbeit mit der ARGE Müllvermeidung gibt es den Ausbildungskurs „Abfallberater light“.

  1. Auf- und Ausbau der Unterstützung von lokalen Reparaturbetrieben und sozialökonomischen Betrieben in Form von Kooperationen oder Fördermodellen.

Bereits im Landes-Abfallwirtschaftsplan 2010 hat die Steiermark Zielsetzungen für lokale Reparaturbetriebe und sozialökonomische Betriebe zur Förderung des Re-Use Gedankens festgelegt. Diese Ziele wurden bereits übertroffen. Mit dem Projekt „Retourmöbel Steiermark“ wurden Akzente gesetzt, wo in großen Möbelhäusern beim Neukauf von Möbeln anfallende Altmöbel dem Verkauf in Re-Use Shops zugeführt wurden.

Der „große steirische Frühjahrsputz“ setzt bewusstseinsbildende Akzente im Bereich Abfallvermeidung, Wiederverwendung, getrennte Sammlung und Recycling.


Dem Antrag der Grünen, die Erstellung einer Re-Use-Strategie des Landes Steiermark zu beschließen, konnte in dieser Sitzung noch nicht stattgegeben werden. Dazu sind erst weitere Diskussionen über die Eckpunkte einer solchen Strategie erforderlich. Diese werden in nächster Zeit geführt, der Gedanke der umwelt- und ressourcenschonenden Kreislaufwirtschaft wird vom Landtag Steiermark konsequent weiterverfolgt.


Landtag Steiermark spricht sich für den Abbruch der EU-Beitrittsverhandlungen mit der Türkei aus

Der Landtag Steiermark hat sich auf Vorschlag der ÖVP mit großer Mehrheit für einen Abbruch der EU-Beitrittsverhandlungen zwischen der Türkei und der Europäischen Union ausgesprochen. Damit unterstützt der Landtag Steiermark die Bestrebungen von ÖVP-Außenminister Sebastian Kurz und der österreichischen Bundesregierung für einen Abbruch der Beitrittsverhandlungen.

Im letzten Fortschrittsbericht von der Europäischen Kommission zu den Beitrittsverhandlungen (Nov. 2016) werden der Türkei insbesondere im politischen und rechtsstaatlichen Bereich teilweise gravierende Rückschritte attestiert. Auf Grundlage dieses negativen Fortschrittberichtes sprach sich das Europäische Parlament mit deutlicher Mehrheit für das vorläufige Aussetzen der Beitrittsgespräche mit der Türkei aus. Dieser Beschluss ist konkret als Aufforderung an die Mitgliedstaaten und die Kommission zu verstehen, die für die Beitrittsgespräche zuständig sind. Rechtlich ist der Beschluss aber nicht bindend.

Im Dezember 2016 haben die Mitgliedstaaten schließlich beschlossen, dass keine Öffnung eines weiteren Verhandlungskapitels geplant werden soll. Österreich wollte noch einen Schritt weitergehen und hat sich bereits damals für ein Einfrieren der Beitrittsverhandlungen mit der Türkei ausgesprochen. Dafür hätte es aber eine Einstimmigkeit im Rat gebraucht, die nicht zustande kam.

Die Haltung Österreichs gegenüber den Verhandlungen mit der Türkei ist kritisch. Der Nationalrat hat im Oktober 2016 mehrheitlich beschlossen, die EU-Beitrittsverhandlungen mit der Türkei nicht fortzusetzen und stattdessen eine „maßgeschneiderte Partnerschaft“ anzustreben. In einer überparteilichen gemeinsamen Erklärung (Nov. 2016) haben Abgeordnete aller sechs im NR vertretenen Parlamentsfraktionen ihre Besorgnis über die Entwicklungen in der Türkei festgestellt und gefordert „die Verhandlungen auszusetzen und bei weiterer Eskalation den Abbruch der Beitrittsverhandlungen zwischen der Europäischen Union und der Türkei von Seiten der österreichischen Bundesregierung zu fordern.“

Das Ergebnis des Referendums über die Einführung eines Präsidialsystems in der Türkei hat die Bedenken bezüglich der Entwicklung der Türkei weg von einem modernen Staat nach europäischen Maßstäben auch in der Steiermark massiv gestärkt.

Daher hat der Landtag Steiermark beschlossen, die Bundesregierung in ihren Bestrebungen einen sofortigen Abbruch der Beitrittsverhandlungen mit der Türkei voran zu treiben bestmöglich zu unterstützen. Darüber hinaus sprach sich der Landtag nochmals gegen einen Türkei-Beitritt zur Europäischen Union aus.


Franz Hasiba übergibt VP-Altmandatare-Vorsitz an Franz Majcen

Bereits seit 2002 führte Franz Hasiba, von 1993 bis 2000 Präsident des Landtages Steiermark, den Vorsitz bei den regelmäßigen Treffen der ehemaligen Abgeordneten der Steirischen Volkspartei. „Ich werde heuer 85, da ist es an der Zeit, die Funktion als „Betriebsrat“ der Altmandatare weiterzugeben,“ merkte Hasiba mit einem Augenzwinkern an.

Dies geschah am 24. April im Rahmens eines Treffens der ÖVP-Altmandatare im Landtagsklub der Steirischen Volkspartei, wo Hasiba seine Funktion als Vorsitzender des hochrangigen Kreises an Landtagspräsidenten a.D. Franz Majcen übergab.

Gratulanten aus der „aktiven Politik“ waren Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer, Landesgeschäftsführer Detlev Eisel-Eiselsberg und Barbara Eibinger-Miedl, die bei der Landtagssitzung am 25.04. zur neuen Landesrätin für Wirtschaft, Tourismus, Europa, Wissenschaft und Forschung gewählt wurde und für die das Altmandatare-Treffen damit einer der letzten offiziellen Termine in ihrer bisherigen Funktion als ÖVP-Klubobfrau war.

Hasiba dankte dem Landeshauptmann dafür, dass er regelmäßig für Diskussionen mit den Altmandataren zur Verfügung stand sowie Klubobfrau Eibinger-Miedl und deren Vorgänger in dieser Funktion Christopher Drexler für die Unterstützung durch den Landtagsklub. Ein besonderer Dank ging dabei an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landtagsklubs für die Organisation und Durchführung der Treffen. Eibinger-Miedl freute sich, gemeinsam mit LH Schützenhöfer, den Vorsitz von einem Landtagspräsidenten in die Hände eines anderen Landtagspräsidenten übergeben zu können.

Franz Majcen übernahm das Amt von Hasiba „mit Freude und Überzeugung“, wie er betonte und dankte seinem Vorgänger sehr herzlich für seine langjährige Tätigkeit. „Diese Runde der ehemaligen Mandatare ist eine wichtige Institution. Es zeigt mir, wie wichtig die Verbundenheit zur Partei auch nach dem Ausscheiden aus den Funktionen ist“, unterstrich Majcen die Rolle dieser Institution des ÖVP-Landtagsklubs.

Bei den Treffen der ehemaligen Abgeordneten aus Landtag, Nationalrat und Bundesrat, ehemaligen Landes- und Bundesregierungsmitgliedern sowie Grazer Stadtsenatsmitgliedern wird in regelmäßigen Abständen intensiv über aktuelle politische Themen diskutiert, aber auch ausgiebig über alte Zeiten debattiert.



Download als PDF: 2017-05-03-Landtagsinfo