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Aktuelles aus dem Landtag – 21.03.2017

Special Olympics mit nachhaltiger Wirkung für die Steiermark!

Die Special Olympics Winter Games, die derzeit bereits zum zweiten Mal in der Steiermark stattfinden, sind für unser Land in wirtschaftlicher, touristischer aber vor allem gesellschaftlicher Hinsicht ein prägendes Ereignis. Dieses wurde auch im Zuge der letzten Landtagssitzung auf Initiative der ÖVP in einer Aktuellen Stunde gewürdigt. Die Landesräte Buchmann (VP) und Lang (SP) informierten dabei den Landtag Steiermark über die wesentlichsten Eckdaten zu den Special Olympics Winter Games.

ÖVP-Klubobfrau Barbara Eibinger-Miedl begründete die Abhaltung der Aktuellen Stunde zunächst mit dem hohen Stellenwert, den die Special Olympics in der Steiermark haben. Schon 1993 war die Steiermark das erste Land außerhalb der USA, das die Veranstaltung abhalten durfte. „Mit den heurigen Spielen sind wir das erste Land außerhalb Amerikas, in dem die Special  Olympics Winter  Games zum zweiten Mal zu Gast sind“,  so Eibinger-Miedl. Zu verdanken sei dies allen voran dem früheren Präsidenten von Special Olympics Österreich, Hermann Kröll, den ÖVP-Klubobfrau Eibinger-Miedl dafür ausdrücklich würdigte.

„Die Special Olympics sind für die Steiermark aus dreierlei Gründen von großer Bedeutung: Als wichtiger Faktor für Wirtschaft und Tourismus durch eine entsprechende Wertschöpfung, die auch nachhaltige Wirkung hat. Aus sportlicher Hinsicht, da sich die Steiermark weltweit als Sportland präsentiert, in dem Sport auch zur Integration in der Gesellschaft beiträgt. Und vor allem als sichtbares Zeichen für Inklusion und mehr Miteinander in unserer Gesellschaft. Der olympische Gedanke erfährt mit den Special Olympics eine besondere Erfüllung. Es darf aber nicht bei einem spektakulären Einzelereignis bleiben, sondern wir müssen uns Tag für Tag dafür einsetzen, dass Menschen mit Behinderung ein Leben führen können wie alle anderen“, so Eibinger-Miedl.


Landesräte Buchmann und Lang präsentierten die wichtigsten Fakten

Landesrat Buchmann präsentierte die eindrucksvollen wirtschaftlichen und touristischen Zahlen. So rechne man aufgrund der Spiele mit einer zusätzlichen Wertschöpfung von 37 Millionen Euro, 4 Millionen direkten Steuereinnahmen und 80.000 – 100.000 zusätzlichen Nächtigungen.

In Verbindung mit dem Image der Special Olympics und den Fernsehbildern, die in die ganze Welt hinausgehen, profitiert die Steiermark auch über die Veranstaltung hinaus“, ist Buchmann überzeugt und erinnert in diesem Zusammenhang an vergangene internationale Großveranstaltungen wie etwa die Alpine Ski WM 2013 in Schladming. „Die Gästezahlen in der Region sind nach der WM gestiegen und daher wird laufend in die Erweiterung und Verbesserung des touristischen Angebotes investiert, was sich wiederum positiv auf die regionale Wertschöpfung auswirkt und bestehende Arbeitsplätze sichert“, so der Landesrat.

Landesrat Lang informierte über die neun sportlichen Disziplinen, in denen sich die 2.700 Athletinnen und Athleten – darunter auch 107 aus der Steiermark – messen. Er wies aber auch darauf hin, dass die Steiermark bereits seit Jahren eine Vorreiterrolle in der Inklusion übernommen habe. So sei man etwa beim Inklusionssport österreichweit führend.


Umstellung auf LED-Straßenbeleuchtung ist in Umsetzung und bringt Einsparungen bei Stromverbrauch und Kosten

In einem Antrag an den Landtag forderte die FPÖ, die LReg. möge prüfen, an welchen Landesstraßenzügen eine „intelligente“ Straßenbeleuchtung (LED-Lampen mit zusätzlicher Anwesenheitserkennung) nach dem Vorbild Graz und Seiersberg Anwendung finden kann und dass diese Technologie künftig bei Bauvorhaben an diesen Straßenzügen eingesetzt wird. Wie eine Stellungnahme zeigt, ist die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED bereits in vollem Gange. Die zusätzlichen, von der FPÖ geforderten Maßnahmen sind aber aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht möglich.

In der Steiermark werden bereits umfangreiche Maßnahmen zur Umrüstung auf stromsparende LED-Beleuchtung gesetzt
Bereits jetzt werden alle neuen Leuchten im Straßenverkehr mit LED-Lampen und mit Reduktionsschaltung in den Nachtstunden errichtet. Bestehende Leuchten mit Quecksilberdampf- oder Natriumdampflampen werden laufend auf LED umgerüstet, um die Stromkosten zu senken. Je nach Hersteller und technischer Ausstattung ist pro Lichtpunkt ein Energieeinsparungspotenzial von ca. 40 % erreichbar. Auch neue Ampelanlagen bzw. bestehende Anlagen im Fall einer Adaptierung werden mit modernster LED-Technik ausgestattet.

Umsetzung der FPÖ-Forderung aus sachlichen Gründen nicht möglich
Da die Beleuchtung an Landesstraßen für die Verbesserung der Sichtverhältnisse in den Nachtstunden und die Erhöhung der Verkehrssicherheit sorgen muss, ist die „intelligente“ Beleuchtung mittels Sensor, die die Lichtstärke dem Verkehrsaufkommen anpasst, aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens nicht zielführend.

Verkehrssicherheit hat Vorrang
Die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer in den Nachtstunden ist unter diesen Umständen eindeutig wichtiger als die Idee einer „intelligenten Straßenbeleuchtung“. Intelligente Lösungen im Straßenverkehr sind jene, die auch Sicherheit bieten! Dieser Meinung schlossen sich in der Landtagssitzung alle Parteien außer der FPÖ an.


Die Steiermark ist um die Reduzierung des Pestizideinsatzes bemüht

Die Grünen forderten in einem Antrag an den Landtag Steiermark eine Vollerfassung des Pestizideinsatzes in Österreich, eine detaillierte Auswertung der Daten von in Verkehr gebrachten und zurückgegebenen Mengen von Pflanzenschutzmitteln für die Steiermark sowie die verstärkte Erforschung, Entwicklung und Anwendung alternativer Pflanzenschutzmaßnahmen.

Wie aus einer Stellungnahme des zuständigen Landesrates Hans Seitinger hervorgeht, sind in allen von den Grünen geforderten Bereichen bereits umfangreiche Maßnahmen in Umsetzung. Einstimmig verabschiedete der Landtag schließlich einen Entschließungsantrag, wonach der bestehende Aktionsplan zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln überprüft und überarbeitet werden soll, um weitere Maßnahmen zur Reduktion des Pestizideinsatzes zu ermöglichen.

Eine Erhebung von statistischen Daten über Pestizideinsatz ist bereits erfolgt! Noch genauere Erhebungen wären mit massivem administrativen Mehraufwand verbunden!

Gemäß der EU-Verordnung über Statistiken zu Pestiziden waren bereits bis Ende 2015 die Mengen an verwendeten Pflanzenschutzmitteln in kg Wirkstoff und die behandelte Fläche in ha für ausgewählte (relevante) Kulturen für den Bezugszeitraum 2010–2014 an die Kommission zu übermitteln.

Die erstmalige Auswertung der in der Landwirtschaft verwendeten Mengen von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen in einzelnen Kulturen war Gegenstand eines Projektes, das die AGES im Auftrag des BMLFUW und der Bundesländer abgewickelt hat. Die Ergebnisse wurden der Kommission (Eurostat) übermittelt und am 30.12.2015 auf der AGES Homepage veröffentlicht.

Darüber hinaus sind die beruflichen Verwender von Pflanzenschutzmitteln bereits jetzt nach dem Stmk. Pflanzenschutzmittelgesetz 2012 verpflichtet, genaue Aufzeichnungen (Grundstücksbezeichnung, Schlaggröße, Kulturpflanze, angewendetes Pflanzenschutzmittel und Menge/ha, etc.) zu führen und mind. drei Jahre aufzubewahren. Die Behörde kann in diese Aufzeichnungen Einsicht nehmen oder sich über Aufforderung vorlegen lassen. Noch genauere Erhebungen wären mit einem massiven administrativen Mehraufwand für alle Beteiligten verbunden.

In Verkehr gebrachte Pflanzenschutzmittel müssen bereits jetzt gemeldet werden

Bereits jetzt müssen gemäß Pflanzenschutzmittelverordnung 2011 des Bundes Zulassungs- und Genehmigungsinhaber sowie Inverkehrbringer von Pflanzenschutzmitteln die Mengen der jährlich in Verkehr gebrachten Pflanzenschutzmittel dem Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) melden.

Ebenso müssen Inhaber von Geschäften und Betrieben (Inverkehrbringer) in allen maßgeblichen Unterlagen (Rechnungen, Lieferscheinen, Geschäftsaufzeichnungen, etc.) die Pflanzenschutzmittel mit der zugelassenen Handelsbezeichnung und der Pflanzenschutzmittelregister-Nummer anführen und diese für fünf Jahre aufbewahren.

Entwicklung  und  Erforschung  alternativer  Pflanzenschutzmittel  wird  in  zahlreichen Projekten gefördert.

Selbstverständlich besteht seitens des Landes Steiermark die Bereitschaft in Zusammenarbeit mit der BReg. die Erforschung, Entwicklung und Anwendung alternativer Pflanzenschutzmaßnahmen weiterhin zu fördern und voranzutreiben. Dazu ist festzuhalten, dass seit Jahren zahlreiche Projekte und Methoden in diesem Zusammenhang gefördert und unterstützt werden.

Aktionsplan des Landes Steiermark zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln 2012 – 2016 soll evaluiert werden

Die Durchführung des Pflanzenschutzes und insbesondere das Inverkehrbringen sowie die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sind in Österreich rechtlich umfassend auf einem hohen Schutzniveau für Mensch, Tier und Umwelt geregelt. Auf Grund der Kompetenzbestimmungen der Österreichischen Bundesverfassung ist für das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln sowie die Grundsatzgesetzgebung im Bereich Pflanzenschutz und Pflanzenschutzmittel der Bund zuständig, während für die Anwendung vor Ort die Bundesländer Ausführungsgesetze zu erlassen haben.

Die Landesregierung hat den Aktionsplan über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) 2012-2016 erlassen, mit dem Ziel, die Risiken und die Auswirkungen der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu verringern.

Die darin festgelegten Maßnahmen sollten dazu führen, dass

  1. das grundsätzlich umweltgerechte, hohe Niveau im Pflanzenschutz weiterhin gehalten wird,
  2. zusätzlich Risiken reduziert werden, die durch die Anwendung insbesondere chemischer Pflanzenschutzmittel für Mensch, Tier und Umwelt entstehen, und die Anwendung dieser im vertretbaren Ausmaß vermindert wird.
  3. das Risiko von Pflanzenschutzmittelrückständen in Agrarprodukten weiter reduziert und damit ein zusätzlicher Beitrag zum vorsorgenden Konsumentenschutz geleistet werden,
  4. die regionale Produktion und die Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ hochwertigen Lebensmitteln gesichert und gefördert werden,
  5. die Verwendungssituation     (Anwendung,     Lagerung,     Einhaltung     der Zulassungsbestimmungen) der beruflichen und nicht beruflichen Verwenderinnen/der beruflichen   und   nicht   beruflichen   Verwender   verbessert   wird,   indem u. Anwendungen  von  PSM  auf  das  notwendige  Maß  im  Sinne  des  integrierten Pflanzenschutzes beschränkt werden,
  1. das Risiko einer Verunreinigung von Boden, Grundwasser und Oberflächengewässern durch PSM und deren relevante Abbauprodukte weiter reduziert und die Sanierung unterstützt wird.

Aufgrund fortlaufender Entwicklungen im Bereich der Forschung, Entwicklung und Anwendung einigte sich der Landtag Steiermark mittels Entschließungsantrag einstimmig darauf, den Aktionsplan zur nachthaltigen Anwendung von PSM aus dem Jahr 2012 zu evaluieren und zu aktualisieren.


Die Steiermark setzt umfangreiche Maßnahmen zur Stärkung des Wintersports. Eine eigene Schulskikurs-Offensive ist jedoch aus budgetären Mitteln derzeit nicht möglich.

Bereits jetzt gibt es von Seiten des Tourismusressorts und der Tourismusverbände intensive Bestrebungen, den Wintersport in der Steiermark nachhaltig zu stärken. So werden Maßnahmen betreffend die Errichtung und den Ausbau von Beschneiungsanlagen getroffen, um die Qualität des steirischen Wintersportangebotes zu sichern. Daher wurde seitens des Tourismusressorts die erfolgreich laufende Qualitätsoffensive für kleine und mittlere Ski- und Langlaufgebiete auch für 2017 weiterverlängert und mit einem Förderbudget von 1 Million Euro ausgestattet.

Eine von der FPÖ geforderte finanzielle Beteiligung des Tourismusressorts an einer Schulskikursoffensive ist aktuell aus budgetären Gründen leider nicht möglich. Das Tourismusressort verfügt nicht über die finanziellen Mittel, auch das Jugend- und Sportressort geben auf Nachfrage an, eine solche Maßnahme nicht finanziell unterstützen zu können.

Dies wurde von allen Fraktionen bis auf die FPÖ zur Kenntnis genommen.


Europäische   Auffanglager   bzw.   Schutzzonen   unterstützen   – Forderung des ÖVP-Außenministers wird auf EU-Ebene bereits intensiv diskutiert

Die FPÖ forderte den Landtag bzw. die Landesregierung auf „sich auf europäischer Ebene für die Schaffung von Flüchtlingsauffanglagern in Nordafrika einzusetzen“ bzw. die Bundesregierung dazu aufzufordern, für Flüchtlingslager einzutreten.

Damit bringt die FPÖ Steiermark eine 1½ Jahre alte ÖVP-Forderung nach Schutzzonen/Auffanglagern für Flüchtlinge als angeblich neuen Lösungsvorschlag in den Landtag Steiermark ein.

Bereits am 19.09.2015 hat der österreichische Außenminister Sebastian Kurz im Rahmen eines Artikels des renommierten Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ die Einrichtung solcher Schutzzonen gefordert. „Es braucht eine gemeinsame internationale Kraftanstrengung, damit die Menschen in Syrien nicht mehr ihr Heil in einer Flucht nach Europa suchen müssen. Zum Schutz der Zivilbevölkerung vor Ort sollte auch die Einrichtung von Schutzzonen, etwa durch ein entsprechendes Uno-Mandat, angedacht werden“, so der Außenminister damals.

Die bestehende ÖVP-Forderung wird bereits auf europäischer Ebene diskutiert.

Mittlerweile wird die österreichische Idee auch auf EU-Ebene diskutiert. So forderte auch der neue Präsident des Europäischen Parlaments Antonio Tajani mittlerweile, Auffanglager für Flüchtlinge in Libyen zu errichten. Anlässlich des österreichischen Engagements schrieb die Berliner Morgenpost erst kürzlich: „Österreich gibt in der Flüchtlingspolitik die Richtung vor. Die konsequente Flüchtlingspolitik des Wiener Außenministers Kurz wird in Europa mehrheitsfähig.“

Dies wurde der FPÖ im Zuge der letzten Landtagssitzung durch einen Abänderungsantrag ihres Antrages mitgeteilt, der von ÖVP und SPÖ beschlossen wurde.


„Zentrales Infrastrukturprojekt zur Entwicklung und Stärkung des Wirtschaftsstandortes         Steiermark: Pyhrn-Schober-Achse“ Land Steiermark zieht an einem Strang!

Die Eisenbahnstrecke zwischen Bruck/Mur und Linz (Pyhrn-Schober-Achse) ist u. a. für die steirische Wirtschaft und Industrie eine der wichtigsten Exportachsen in Richtung Nordwest- und Südosteuropa.

Um die Leistungsfähigkeit der Strecke zu erhöhen und den Wirtschaftsstandort zu stärken ist ein Ausbau der Pyhrn-Schober-Achse unbedingt erforderlich.

Zwischen Spielfeld und Linz stellt der Bosrucktunnel derzeit (aufgrund seiner Anlageverhältnisse, insbesondere durch seine Längsneigung) eine Einschränkung für schwere Güterzüge dar. Auf dem Streckenabschnitt zwischen Selzthal und Spital am Pyhrn können die Züge in Richtung Norden mit einer Taurus-Lokomotive (Einfachtraktion) ein Maximalgewicht von 1.020 Tonnen befördern. Trotz bereits eingeleiteter Sanierungsarbeiten wäre ein Neubau des Tunnels die beste Lösung zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Strecke.

Vorarbeiten wurden aufgenommen, die Unterstützung der EU ist aber unerlässlich

Gespräche mit den ÖBB und dem Verkehrsministerium über eine Vorplanung des Großprojektes sind bisher positiv verlaufen. Realisiert werden kann dieses aber nur, wenn auch die EU die Strecke in die Liste der Transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN-T) aufnimmt, die derzeit (bis 2023) evaluiert und überarbeitet wird. Daran wird derzeit länderübergreifend mit den Nachbarn Kärnten, Salzburg und Oberösterreich gearbeitet.

Vor allem der Verkehrslandesrat und der steirische Verkehrsminister sind gefordert.

Um dieses wichtige Teilziel zu erreichen ist die gesamte Landesregierung – allen voran der Verkehrslandesrat – gefordert. Auch die bestehende Achse der steirischen Landespolitik zum steirischen Verkehrsminister Jörg Leichtfried sollte Garant dafür sein, dass das langfristige Ziel eines Ausbaus der Pyhrn-Schober-Achse auch vom Bund entsprechend prioritär behandelt wird.

Eine entsprechende Regierungsvorlage wurde im Landtag von ÖVP, SPÖ, FPÖ und KPÖ – gegen die Stimmen der Grünen – beschlossen.


Der   regionale  Mobilitätsplan  als   wichtige  Grundlage  für die Weiterentwicklung der Teilregion Voitsberg

In der 24. Sitzung des steiermärkischen Landtages wurde der Regionale Mobilitätsplan (RMP) für die Teilregion Voitsberg des steirischen Zentralraums beschlossen. Der Plan wurde in intensiven Sitzungen unter Einbeziehung der regionalen Verkehrsträger und Entscheidungsträger ausgearbeitet und bietet die Grundlage für die Weiterentwicklung der Region.

„Bis dato gab es für Voitsberg kein regionales Verkehrskonzept, dabei ist Mobilität ganz wesentlich für die Bereiche Beruf, Bildung, Freizeit und Privates von Bedeutung. Die Gemeindestrukturreform, Bezirksstrukturreform sowie die weiterentwickelten Technologien erfordern eine moderne Mobilitätsplanung. Der RMP für unsere Lipizzanerheimat Voitsberg ist ein Verkehrsmittel übergreifendes Leitbild der Planung für die gesamte Teilregion. Der Plan berücksichtigt den öffentlichen Verkehr, FußgängerInnenverkehr, Radverkehr und den motorisierten Individualverkehr“, so der Landtagsabgeordnete Erwin Dirnberger.

Wesentliche Themen des RMP sind eine deutliche Anhebung des ÖV-Anteils, aber auch des Radverkehrs sowie eine höhere Verkehrssicherheit. „Es geht um die Weiterentwicklung und Verbesserung von Wohnort und Wirtschaftsstandort vor allem in den Zentren, aber auch um die bessere Erschließung der Peripherie in unserer Region durch den öffentlichen Verkehr und Mikro-ÖV. Die Zukunft gehört sicherlich auch der E-Mobilität, da braucht es langfristig etwa einen Ausbau von Ladestationen“, so Dirnberger.

Ausbau der LB 70 weiter vorantreiben!

Wichtigstes Anliegen für LAbg. Dirnberger ist der Ausbau des letzten Teilstücks der LB 70.

„Dieser ist unbedingt erforderlich und wir werden uns weiterhin mit aller Kraft dafür einsetzen, dass dieses für die Region so wichtige Straßenbauprojekt umgesetzt wird.“


Der regionale Mobilitätsplan als wichtige Grundlage für die Weiterentwicklung der Region Südweststeiermark

In der 24. Sitzung des steiermärkischen Landtages wurde der Regionale Mobilitätsplan (RMP) für die Südweststeiermark beschlossen. Der Plan wurde in intensiven Workshops und Sitzungen unter Einbeziehung der regionalen Verkehrsträger und Entscheidungsträger ausgearbeitet und bietet die Grundlage für die Weiterentwicklung der Region.

„Mobilität ist wesentlich für die Bereiche Beruf, Bildung, Freizeit und Privates. Die Gemeindestrukturreform, Bezirksstrukturreform sowie die weiterentwickelten Technologien erfordern eine moderne Mobilitätsplanung. Der RMP Südweststeiermark berücksichtigt den öffentlichen Verkehr, FußgängerInnenverkehr, Radverkehr und den motorisierten Individualverkehr. Ein großes Thema in unserer Region ist sicherlich der Mikro-ÖV, da nicht alle Bereiche mit öffentlichem Verkehr erschlossen werden können. Daher sollen zum Beispiel Haltestellen für Mikro-ÖV definiert werden“, so Landtagsabgeordneter Peter Tschernko.

Ein wesentlicher Bereich ist die Schaffung von Verkehrsknotenpunkten bei bestehenden und geplanten Bahnhöfen. Öffentlicher Verkehr, Radverkehr und Mikro-ÖV treffen hier aufeinander.

„Es geht um die Weiterentwicklung und Verbesserung von Wohnort und Wirtschaftsstandort vor allem in den Zentren, aber auch um die bessere Erschließung der Peripherie in unserer Region durch den öffentlichen Verkehr und Mikro-ÖV. Die Zukunft gehört sicherlich auch der E-Mobilität, da braucht es langfristig etwa einen Ausbau von Ladestationen“, so Tschernko abschließend.


ÖVP und SPÖ legen Entwurf zu neuem Naturschutzgesetz vor

Erstmals seit 1976 liegt ein umfassender Entwurf zur Neuerlassung des Steiermärkischen Naturschutzgesetzes vor. Die ÖVP/SPÖ-Zukunftskoalition hat am 22.03.2017 diesen im dafür zuständigen Unterausschuss vorgelegt. Der Entwurf ist das Ergebnis zahlreicher Arbeitsgruppensitzungen der vergangenen Jahre und wurde unter Einbeziehung aller wichtigen Interessensgruppen im Naturschutzbereich erarbeitet. Das Ergebnis trägt den heutigen Erfordernissen und europarechtlichen Vorgaben im Naturschutz Rechnung und schafft Klarheit in der Rechtsanwendung sowie mehr Rechtssicherheit.

Naturschutz ist von größtem Interesse für alle Menschen in der Steiermark. Die Erhaltung und der Schutz der Arten und Lebensräume haben höchste Priorität. Um dieses Ziel zu erreichen braucht es ein modernes Naturschutzgesetz und vor allem mehr Einbeziehung der betroffenen Menschen in Entscheidungsprozesse.

„Um den aktuellen Erfordernissen gerecht zu werden, braucht es ein Naturschutzgesetz mit einfacheren Verfahren, einer verbesserten Konkretisierung von Ge- und Verboten und einem fairen Interessensausgleich zwischen Naturschutzerfordernissen und den berechtigten Interessen der Grundbesitzer. Dazu gehört auch Fairness bei etwaigen Entschädigungen. Wir haben uns intensiv bemüht, den Interessen aller Betroffenen mit dem Gesetzesvorschlag gerecht zu werden. Mit dem vorliegenden Entwurf sind wir auf einem guten Weg“, betonen die beiden ÖVP-Verhandler KO-Stv. Karl Lackner und LAbg. Hubert Lang.

Die Neuerlassung umfasst im Einzelnen folgende wesentliche Neuerungen:

  • Neue Systematik und bessere Lesbarkeit
  • Eine Verbesserung der Verwaltungseffizienz und Erhöhung der Rechtssicherheit durch Vereinfachung und Eliminierung widersprüchlicher und unklarer Bestimmungen
  • Berücksichtigung der relevanten internationalen Naturschutzbestimmungen
  • Formulierung programmatischer allgemeiner Ziele zur Wahrung der Naturschutzinteressen
  • Anpassung der Zuständigkeiten an das bürgerInnenfreundliche One-Stop-Shop Prinzip

„Neben einer besseren Lesbarkeit des Gesetzes und erhöhter Rechtssicherheit geht es auch um eine verbesserte Verwaltungseffizienz. Das schaffen wir durch Vereinfachungen und indem wir bei widersprüchlichen oder unklaren Bestimmungen aufräumen. Außerdem werden relevante internationale Naturschutzbestimmungen berücksichtigt“, so Lackner und Lang.

Der bereits mit sämtlichen Experten im Bereich des Naturschutzes gemeinsam erarbeitete Gesetzesentwurf wurde am 22.03.2017 im Unterausschuss den Fraktionen vorgelegt und soll nach Einlangen von Stellungnahmen der Landtagsklubs Ende April in einer weiteren Unterausschussrunde fertigverhandelt werden.